Anzeige
Glücksspiele Gericht: Berliner Spielhallen dürfen nicht bequem sein
Von dpa
Aktualisiert am 19.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Berlin (dpa) - Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen «Einrichtungen der Bequemlichkeit» wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014). Die Richter bestätigten damit in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Anordnung der Behörden, gegen die ein Spielhallenbetreiber geklagt hatte. In erster Instanz hatte er noch Recht bekommen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zur Krise in Nahost
Von Julian Seiferth
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Cöln, L. Mielke, J. Seiferth
Meinung|Tagesanbruch
Von Florian Harms
"Maybrit Illner"
Von Charlotte Zink
Prozess in New York
London schickt mehr Waffen
Munition aus Nordkorea geliefert
Vizekanzler in der Kritik
Von Julian Seiferth
Bedenken bei AKW-Ausstieg unterdrückt?
"Wenn er es dem Militär befiehlt"