Anzeige
Gesundheit Bundesrichter: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden
Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Erfurt (dpa) - Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied in einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Klägerin scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt. Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht die Betriebsärztin, sondern ihren Arbeitgeber verklagt hatte.
ShoppingAnzeigen
AfD verklagt den Verfassungsschutz
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Kommt das AfD-Verbot?
Newsblog zum Krieg in Nahost
Meinung|Merz als Wunschgegner?
Nach Demo in Hamburg
Europawahl am 9. Juni
Meinung|Russlands Imperialismus
Rechtsextremistischer Verdachtsfall
Neuer Verteidigungsminister