Schlechtes Geschäft Justizkasse verschickt Mahn-Brief wegen eines Cents

Die Behörden lassen auf sich nicht warten, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Mit der Begleichung einer Ein-Cent-Rechnung kam ein Mann aus Bayern etwas in Verzug und wurde von der Justizkasse darauf hingewiesen – per Post.
Die bayerische Landesjustizkasse hat bei einem Mann per Post einen Schuldenbetrag von einem Cent angemahnt – und dafür ein Porto von 70 Cent bezahlt. "Das ist sehr unglücklich gelaufen", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.
Einem Bericht zufolge hatte der Mann aus Dingolfing nach einem Gerichtsverfahren eine Geldforderung von 223,01 Euro bezahlen müssen. Bei der letzten Ratenzahlung habe er den Betrag auf eine glatte Zahl gerundet, sagte der Gerichtssprecher. Für das OLG sei das unverständlich. Beim Online-Shopping könne man auch nicht einfach weniger überweisen.
Der Mahn-Brief widersprach nach OLG-Angaben der internen Kleinbetragsregelung. Demnach wird in solchen Fällen auf eine postalische Mahnung verzichtet – auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Der Mann muss den Cent nun nicht mehr bezahlen. Das Gericht ließ die Forderung fallen, wie der Sprecher erklärte.
Quellen:
- dpa