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Der Bund zahlt | Soldat bekommt Erstattung für Umzug mit Kreuzfahrtschiff


Der Bund zahlt
Soldat bekommt Erstattung für Umzug mit Kreuzfahrtschiff

Von dpa
Aktualisiert am 21.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Das Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2": Ein Bundeswehrsoldat verband seinen Umzug mit einer Kreuzfahrt und blieb auf den Kosten sitzen.Vergrößern des BildesDas Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2": Ein Bundeswehrsoldat verband seinen Umzug mit einer Kreuzfahrt und blieb auf den Kosten sitzen. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Ein Bundeswehrsoldat ist mit seiner Familie mit dem Schiff anstatt mit dem Flieger nach Hause gereist. Lange kämpfte er für die Erstattung dieser Umzugskosten. Nun hatte er Erfolg.

Ein hochrangiger Berufssoldat bekommt eine Transatlantikkreuzfahrt mit seiner Familie als Umzugskosten erstattet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen entschied am Freitag in Münster, dem einstigen Militärattaché an der deutschen Botschaft in Washington müssten die Kosten von rund 3500 Euro komplett erstattet werden.

Der Oberstleutnant hatte den Urlaub mit dem Umzug verbunden und war mit Frau und zwei kleinen Kindern auf der Queen Mary 2 nach Hause gefahren. Der Bund als Arbeitgeber hatte sich jedoch geweigert, für die Reise komplett aufzukommen. Er erstattete nur den Betrag, der angefallen wäre, wenn die Familie in der Economy-Class zurückgeflogen wäre. Der Soldat zog vors Gericht.

Regelungen für Umzüge von Soldaten

Entgegen der Vorinstanz entschied das OVG, dass der Bund sich an den Kosten für die Business-Class orientieren müsse. Dies gehe aus den gesetzlichen Regelungen für Umzüge von Bundeswehrsoldaten hervor. Für Flüge aus den außereuropäischen Ausland nach Deutschland mit einer Flugdauer von über vier Stunden würden demnach die Kosten für Business oder eine vergleichbare Klasse erstattet.

Der noch offene Betrag von rund 1860 Euro müsste dem Berufssoldaten voll erstattet werden. "Durch die Schiffsreise hat der Kläger dem Steuerzahler noch Geld gespart", sagte eine Gerichtssprecherin. Die Kosten für Business-Flüge hätten 5000 bis 6000 Euro gekostet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • dpa
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