t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaBuntes

Frankreich: Mann klagt will "Menschenrecht auf Baumhaus" einklagen


Vom Abriss bedrohtes Zuhause
Franzose will "Menschenrecht auf Baumhaus" einklagen

Von afp
01.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Baumhaus: Ein Franzose will verhindern, dass sein Zuhause abgerissen wird.Vergrößern des BildesBaumhaus: Ein Franzose will verhindern, dass sein Zuhause abgerissen wird. (Quelle: Loc Mazalrey/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Franzose wohnt in einem Baumhaus. Das luftige Zuhause soll weg, fordert der Bürgermeister. Dagegen klagt der Betroffene jetzt – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Xavier Marmier glaubt an das "Menschenrecht auf ein Baumhaus": Dieses will der 50-jährige Franzose nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einklagen, wie seine Anwaltskanzlei mitteilte. Denn das Baumhaus, das er seit mehr als zehn Jahren bewohnt, ist vom Abriss bedroht.

Der Gang vor das Menschenrechtstribunal sei "der letzte Ausweg" für Marmier, sagt seine die Anwältin Elise Gheidene. Nach jahrelangen Prozessen hatte der Oberste Gerichtshof in Paris Marmiers Einspruch gegen den Abrissbescheid seiner Gemeinde im Februar zurückgewiesen.

Mamier hatte sein Baumhaus 2008 in einem von ihm erworbenen Waldstück in Cléron im Osten Frankreichs gebaut. Es thront auf sieben Meter Höhe in einer Buche. Das 40 Quadratmeter große Haus hat Solarstrom, einen Holzofen und wird durch Regenwasser versorgt. Die Gemeinde Cléron hatte den Bau jahrelang toleriert.

Neuer Bürgermeister will Baumhaus nicht dulden

Mit der Wahl eines neuen Bürgermeisters 2014 änderte sich die Lage. Dieser verweigerte eine nachträgliche Baugenehmigung und ordnete den Abriss an. Er verwies darauf, dass Marmier sein Baumhaus in einem Naturschutzgebiet errichtet hat.

In Straßburg will der gelernte Waldarbeiter sich nun auf Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens (und) ihrer Wohnung", heißt es darin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website