Debatte um Löwenbabys und Paviane Darf ein Zoo seine Tiere töten?

Zwei Löwenbabys in Köln eingeschläfert, mehrere Paviane in Nürnberg sollen erschossen werden. Was herzlos wirkt, ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – doch die rechtlichen Hürden sind hoch.
Für viele fühlt es sich nicht richtig an, was im Kölner Zoo kürzlich entschieden und dann auch tatsächlich getan wurde. Zwei kleine Löwenbabys, kaum geboren, wurden getötet. "Eingeschläfert", heißt es, was suggeriert, die Tiere könnten jederzeit wieder aufwachen. Der Grund: Den Löwen drohten "massive gesundheitliche Probleme", sie hatten keine Aussicht auf ein schmerzfreies Leben, so die offizielle Begründung.
Der Zoo betont, dass die Entscheidung "nach sorgfältiger Abwägung" und tierärztlicher Beratung erfolgte. Und doch war der Aufschrei groß. Für viele Menschen ist die Vorstellung schlecht zu ertragen, dass Tiere, Tierbabys gar, im Zoo – einem vermeintlich geschützten Raum – gezielt getötet werden.
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Der Fall in Köln mag sich tragisch anfühlen. Rechtlich aber ist die Maßnahme rechtlich zulässig. Ganz anders sieht es in Nürnberg aus. Dort sorgt die geplante Tötung von mehreren Pavianen für heftige Debatten. Die Tiere gelten als aggressiv und sollen sich nicht mehr in die Gruppe ihrer Artgenossen integrieren lassen. Der Tiergarten hält den Abschuss für unvermeidbar – doch Tierschützer sprechen von einem Skandal. Die Tierrechtsorganisation Peta kündigte Strafanzeige an. Was darf ein Zoo in Deutschland eigentlich – und was nicht?
Die Tötung von Zootieren ist in engen Grenzen erlaubt
Tatsächlich ist die Tötung von Tieren in Zoos gesetzlich nicht verboten. Im Gegenteil: Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt es sogar ausdrücklich – wenn ein "vernünftiger Grund" vorliegt. So steht es in § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Aber was genau ist vernünftig?
Die Gesetzgebung und Rechtsprechung sind hier eindeutig: Ein solcher Grund kann eine unheilbare Erkrankung sein, die das Tier dauerhaft leiden lässt. Auch die Vermeidung von drohenden Gefahren kann rechtlich genügen – etwa für Pfleger, andere Tiere oder Zoobesucher. Nicht erlaubt ist hingegen die Tötung aus rein wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, etwa weil "kein Platz mehr" in den Gehegen ist oder eine Haltung zu aufwendig erscheint.
Selbst wenn Tiere getötet werden dürfen, gelten hohe Anforderungen an den Ablauf: Die Tötung muss durch eine sachkundige Person erfolgen – in der Regel ein Tierarzt – und unter "wirksamer Schmerzausschaltung" ablaufen. Dokumentation, tierärztliche Gutachten und oft auch die Einbindung eines Amtstierarztes sind vorgeschrieben.
Bei geschützten Arten reicht der Tierarzt nicht
Doch damit ist es nicht getan. Viele Tiere im Zoo gehören zu besonders oder streng geschützten Arten. In diesen Fällen greift nicht nur das Tierschutzrecht – auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt strenge Regeln vor. Will ein Zoo etwa Paviane oder Raubkatzen töten, benötigt er eine behördliche Ausnahmegenehmigung, wie sie § 45 BNatSchG vorsieht.
Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn keine andere zumutbare Lösung möglich ist – etwa eine Umsiedlung. Erst wenn auch sie ausgeschlossen ist, darf die Behörde den Tod genehmigen. Und selbst dann muss sie sicherstellen, dass die Tötung verhältnismäßig ist. Diese Anforderungen sind bewusst hoch – denn das Gesetz schützt nicht nur das Tier als Individuum, sondern auch Arten und Populationen.
Ein Urteil, das Grenzen aufzeigt
Die Debatte über Zootötungen ist nicht neu. Vor einigen Jahren erregte ein Urteil aus Magdeburg Aufsehen: Ein Zoo hatte einen kranken Tiger getötet, ohne Genehmigung. Das Verwaltungsgericht stellte klar: Auch wenn es sich um ein Zootier handelt, das rechtlich im Besitz des Tierparks ist, gelten die Regeln des Tierschutzgesetzes uneingeschränkt. Die Tötung war in diesem Fall gerechtfertigt – aber nur, weil das Leiden des Tieres nachgewiesen werden konnte.
Fall Köln: Medizinisch begründet und juristisch gedeckt
Im Fall der beiden Löwenbabys in Köln sind die rechtlichen Voraussetzungen wahrscheinlich erfüllt: Laut Medienberichten liegt tatsächlich eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vor, die eine Lebensperspektive ohne Leiden unmöglich macht. Ohne die Fürsorge ihrer Mutter ist den Babys ein artgerechtes und leidensfreies Leben verbaut. Die Entscheidung wurde von Fachpersonal getroffen, dokumentiert und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Zudem unterliegt die Löwenart nicht in jedem Fall dem besonders strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes – je nach Unterart ist keine zusätzliche Ausnahmegenehmigung nötig. Aus juristischer Sicht handelt es sich daher um einen zulässigen Eingriff in den Tier- und Naturschutz.
Fall Nürnberg: gesellschaftlich brisant, rechtlich fragil
Bei den Pavianen in Nürnberg könnten die Dinge anders liegen. Die Begründung – eine angebliche soziale Destabilisierung der Gruppe – könnte rechtlich nicht ausreichen. Wenn keine akute Gefahr für Tierpfleger oder andere Tiere besteht, fehlt möglicherweise der "vernünftige Grund" im Sinne des Gesetzes. Zudem handelt es sich bei Pavianen um geschützte Arten, für deren Tötung eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Ob diese bereits vorliegt, ist derzeit unklar. Klar ist jedoch: Die Anforderungen an eine solche Genehmigung sind hoch – und die öffentliche Kritik verschärft den Druck auf die Behörden.
Emotion trifft auf Gesetz – und auf eine Leerstelle
Die Diskussion über Zootötungen zeigt: Zwischen dem rechtlich Zulässigen und dem gesellschaftlich Akzeptierten klafft eine große Lücke. Zwar existieren klare Regeln, doch viele Bürgerinnen und Bürger erwarten von einem Zoo mehr als nur formale Korrektheit. Sie erwarten Transparenz, Alternativen und – wenn irgend möglich – dass jedes Tier gerettet wird und weiterleben kann, wenn irgend möglich.
Zugleich stehen Zoos unter wachsendem Druck: Tierhaltung, Zuchtprogramme und soziale Dynamiken in Tiergruppen lassen sich nicht immer kontrollieren. Und doch haben viele das Gefühl: Jede Tötung ist ein Eingeständnis des Scheiterns.
- spiegel.de: "Kölner Zoo: Löwenbabys nach 'sorgfältigen Abwägungen' eingeschläfert" (Deutsch)
- br.de: "Paviane in Nürnberg: Abschuss wird immer wahrscheinlicher" (Deutsch)
- nn.de: "Nach Tötungsplänen von Pavianen im Nürnberger Tiergarten: Peta droht mit Strafanzeige" (Deutsch)
- tierschutzbund.de: "Tötung überzähliger Tiere: Zoos versagen beim Artenschutz" (Deutsch)
- ml.niedersachsen.de: "Töten und Schlachten von Tieren" (Deutsch)
- buzer.de: "§ 17 Tierschutzgesetz – Strafvorschriften" (Deutsch)
- buzer.de: "§ 4 Tierschutzgesetz – Töten von Tieren" (Deutsch)
- berlin.de: "Wildtiere: Tötung in besonderen Fällen" (Deutsch)
- zootieraerzte.de: "Töten von Tieren im Zoo – Positionspapier des Verbands der Zootierärzte (PDF)" (Deutsch)
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