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Karlsruhe: Doppelte Kündigung wegen Mietschulden - BGH urteilt


Karlsruhe
Doppelte Kündigung wegen Mietschulden - BGH urteilt

Von dpa
19.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Wer seine Miete nicht zahlen kann oder will, muss mit einer Kündigung rechnen.Vergrößern des BildesWer seine Miete nicht zahlen kann oder will, muss mit einer Kündigung rechnen. (Quelle: Armin Weigel/Symbolbild./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute (15.00 Uhr) ein richtungsweisendes Urteil zur Kündigung wegen Mietrückständen.

Überprüft wird die Praxis, neben einer fristlosen gleichzeitig eine ordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen in größeren Rückstand geraten ist. Laut Deutschem Mieterbund ist das gängige Praxis, um sicherzustellen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss.

Eine Kammer des Landgerichts Berlin hatte die Räumungsklagen zweier Vermieter abgewiesen. Die Mieter hatten nach der Kündigung die Rückstände schnell ausgeglichen, was laut Gesetz die fristlose Kündigung unwirksam macht. Eine ordentliche Kündigung sei nicht parallel zur fristlosen Kündigung möglich. In der Verhandlung hatten die Richter des BGH aber angedeutet, die Urteile des Landgerichts Berlin aufzuheben. Um die ordentliche Kündigung abzuwenden, müssten die Mieter nachweisen, dass sie für die Mietrückstände nichts konnten (Az.: VIII ZR 231/17 u.a.).

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