Rückkehr nach Fahrerflucht Autofahrer rammt mehrere Wagen und Polizeiauto
In Magdeburg hat ein Autofahrer beim Ausparken mehrere umstehende Wagen gerammt. Zunächst flüchtete er und kehrte anschließend wieder mit seinem Auto an den Unfallort zurück. Das berichtet die Polizei.
Nach seiner Rückkehr an den Unfallort, sah der flüchtige Fahrer die Beamten bei der Unfallaufnahme. Daraufhin fuhr der 52-jährige Mann weiter. Bei diesem zweiten Fluchtversuch rammte mit seinem Fahrzeug den Streifenwagen der Polizei und blieb letztlich stehen. Die Beamten stellten bei der anschließenden Kontrolle am Dienstagabend einen Alkoholwert von 2,24 Promille fest.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille, spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Fährt der Betrunkene unter diesen Umständen dennoch im Straßenverkehr, wird dies als Straftat geahndet. FlensburgFreiheits- oder Geldstrafe rechnen.
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Zwischen 2,0 und 2,9 Promille ist die Schuldfähigkeit des Fahrer jedoch abhängig von dessen Trinkgewohnheiten und Persönlichkeit. Ab 3,0 Promille spricht man von Volltrunkenheit, die zur Schuldunfähigkeit führt. Dies regelt das Strafgesetzbuch.
- dpa