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Polen – Tod im Escape-Room: Die rettende Türklinke war versteckt


Kein Entkommen
Tod im Escape-Room: Die rettende Türklinke war versteckt

Aktualisiert am 09.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Eingesperrt in den Flammen: Am 4. Januar kamen fünf Mädchen in einem polnischen Escape-Room ums Leben.Vergrößern des BildesEingesperrt in den Flammen: Am 4. Januar kamen fünf Mädchen in einem polnischen Escape-Room ums Leben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Fünf Mädchen sind bei einem Brand in einem polnischen Escape-Room ums Leben gekommen. Laut Polizei hatten die die Opfer keine Chance zu entkommen, da die Türklinke als Teil des Spiel fehlte.

Die Todesopfer der Brandkatastrophe in einem Escape-Room in Polen hatten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft keine Chance, den Flammen zu entkommen. Die Türklinke an der Innenseite des Raums sei abmontiert und versteckt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Koszalin, Ryszard Gasiorowski, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Sie zu finden, war demnach Teil des "Escape-Spiels", bei dem Teilnehmer unter Zeitdruck Aufgaben lösen müssen, um sich aus einem geschlossenen Raum zu befreien. Für fünf 15-jährige Mädchen im nordpolnischen Koszalin wurde das Spiel zur tödlichen Falle, als am vergangenen Freitag ein Feuer ausbrach.

Es gab keinen Fluchtweg

Die Jugendlichen, die einen Geburtstag feierten, hatten keine Chance, sich aus dem geschlossenen Raum selbst zu befreien, sagte Gasiorowski. Auch von außen verhinderten die Flammen ihre Rettung. Der Brand schnitt einem Mitarbeiter des Escape-Rooms den Weg zu den Mädchen ab. Der 25-jährige Pole, der selbst Verbrennungen erlitt, rannte auf die Straße, um Hilfe zu holen. Für die Mädchen, die nach vorläufigen Erkenntnissen an einer Rauchgasvergiftung starben, kam sie zu spät. Sie werden am Donnerstag beerdigt.

"Einen anderen Fluchtweg als die Tür gab es nicht", sagte Gasiorowski. Die Fenster waren den Angaben nach mit Rigips versperrt. Der 28-jährige Besitzer des "Escape-Raums" ist in U-Haft, ihm drohen wegen Sicherheitsverstößen und fahrlässiger Tötung bis zu acht Jahre Haft.

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