t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanorama

Prozess in München: Zwei Frauen ermordet - Angeklagter muss in die Psychiatrie


Prozess in München
Zwei Frauen ermordet - Angeklagter muss in die Psychiatrie

Von dpa
13.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (M) sitzt in einem Saal des Landgerichts München II.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (M) sitzt in einem Saal des Landgerichts München II. (Quelle: Peter Kneffel./dpa)
News folgen

München (dpa) - Er tötete zwei Frauen, schändete ihre Leichen und legte sich dann zwischen sie: Nach einem grausamen Doppelmord in Petershausen bei München muss der Täter in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

Das Landgericht München II verurteilte den 54 Jahre alten Angeklagten wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe zudem zu 15 Jahren Haft.

Loading...

Der Vorsitzende Richter bescheinigte ihm in der Urteilsbegründung eine schwere Persönlichkeitsstörung, Sadismus und "schwere seelische Abartigkeit". Das sexuelle Empfinden des Angeklagten sei "mit Gewaltfantasien gegen Frauen verknüpft" gewesen.

Der geständige 54-Jährige hatte im Februar vergangenen Jahres seine beiden ebenfalls psychisch kranken Bekannten getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40 und 41 Jahre alten Frauen bei einer Faschingsfeier in seiner Wohnung betäubte, erwürgte, erdrosselte und sich dann an ihnen verging. Schließlich legte er sich zwischen beide Leichen ins Bett. Das Gericht sprach von "nekrophilen Handlungen".

Die Art und Weise, wie er die Tat durchführte, die "ritualisierten Abläufe", sprachen aus Sicht des Gerichts dafür, "dass er lange darüber fantasiert hat". Eines seiner Opfer erdrosselte er mit einem zerschnittenen T-Shirt und mit Klebeband. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung mit geschlossenen Augen, immer wieder schüttelte er beinahe unmerklich den Kopf. Nach Angaben des Gerichts soll er versucht haben, sich nach der Tat das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Hass auf Frauen als Motiv aus. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt sowie lebenslange Haft, die Verteidigung Unterbringung und 14 Jahre Haft. Das Gericht sah auch eine "tragische Komponente". Der Angeklagte war jahrzehntelang in Therapie - dabei wurde seine sexuelle Störung allerdings nicht behandelt, weil er sie nie thematisierte.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom