t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePanorama

Grundschullehrerin überfährt und tötet Schülerin – Gericht fällt Urteil


Gericht fällt Urteil
Grundschullehrerin überfährt und tötet Schülerin

Von dpa, t-online
09.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Schild mit der Aufschrift "Schulanfänger": Eine Lehrerin hat eine Schülerin überfahren.Vergrößern des BildesSchild mit der Aufschrift "Schulanfänger": Eine Lehrerin hat eine Schülerin überfahren. (Quelle: Rene Traut/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

In Düsseldorf hat sich 2017 ein tödlicher Unfall ereignet. Eine Lehrerin hat ein Kind mit dem Auto angefahren und überrollt. Jetzt hat ein Gericht die Frau verurteilt.

Eine Grundschullehrerin ist wegen eines tödlichen Unfalls, bei dem eine Schülerin starb, zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss die 61-Jährige 5.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Mit dem Urteil bestätigte das Landgericht Düsseldorf am Freitag die Entscheidung der Vorinstanz. Die Autofahrerin habe sich zweifelsfrei der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, betonte die Vorsitzende Richterin.

Die Pädagogin hatte Anfang September 2017 eine Grundschülerin im Düsseldorfer Norden überrollt. Aus Sicht der Richterin hat die Angeklagte am Tattag mehrere Pflichtverstöße begangen: "Sie befuhren in einem Wohngebiet eine reine Anliegerstraße. Sie wussten von dem Schulumfeld. Es war der dritte Schultag. Das Motto "Schule hat begonnen" ist bekannt und sie sind zu schnell in die Kreuzung eingefahren."

Richterin: "So was habe ich bisher noch nicht erlebt"

Zudem sei die Pädagogin nach der Kollision weitergefahren, statt sofort zu bremsen. Das Mädchen war vor vier Jahren mit dem Rad auf dem Weg zur Schule. An einer Kreuzung wurde die Neunjährige vom Auto der Lehrerin mit Tempo 15 angefahren und – weil die Frau nicht sofort stoppte - überrollt.

Die Lehrerin hatte argumentiert, sie habe den Unfall nicht verhindern können. Sie habe sich im Schritttempo mit äußerster Vorsicht in die Kreuzung vorgetastet und vor allem auf den Vorfahrt habenden Verkehr achten müssen. Ihre Sicht sei durch illegal geparkte Autos eingeschränkt gewesen. Das Schulkind auf dem Fahrrad habe ihr dann auch noch die Vorfahrt genommen.

Die Richterin kritisierte, die 61-Jährige habe sich im Prozess als Opfer dargestellt: "So was habe ich bisher noch nicht erlebt." Der Verteidiger der Pädagogin verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website