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Schüler stirbt an Müsliriegel des Lehrers – Schule zahlt eine Million Dollar


Eine Million US-Dollar Entschädigung
Schüler stirbt an Müsliriegel seines Lehrers

Von t-online, fj

15.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Person isst einen Müsliriegel: So ein Snack endete für einen 14-jährigen Schüler tödlich. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine Person isst einen Müsliriegel: So ein Snack endete für einen 14-jährigen Schüler tödlich. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO / Westend61)
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Der Lehrer eines 14-jährigen Allergikers wollte nur nett sein. Doch der geschenkte Müsliriegel endete in den USA für den Schüler Jagger Shaw tödlich.

Das Schulamt der Kleinstadt Papillion im US-Bundesstaat Nebraska muss eine Million US-Dollar an die Familie eines Achtklässlers zahlen. Er starb nach dem Verzehr eines Müsliriegels, den er von seinem Lehrer bekam.

Bereits am Montagabend stimmte der Verwaltungsrat der örtlichen Schulen einem außergerichtlichen Vergleich mit den Eltern des 14-jährigen Jagger Shaw zu. Daher bleiben die Details zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung weitgehend unbekannt. Auch Jaggers Eltern äußerten sich nicht zu der Übereinkunft.

In einem Facebook-Post erklärte der Vater nach dem Tod des Jungen im Mai vergangenen Jahres, ein Lehrer habe dem Kind seinen Müsliriegel angeboten, nachdem sein Sohn darum gebeten hatte, einen Snack holen zu dürfen. Der 14-Jährige habe das Angebot angenommen.

Schüler hatte wohl starke Erdnussallergie

Doch nachdem er die Hälfte gegessen hatte, soll er eine allergische Reaktion gehabt haben. Medienberichten zufolge soll der Junge unter einer Erdnussallergie gelitten haben. Warum er den Riegel trotzdem aß und ob die Schule über die Unverträglichkeiten des Kindes informiert war, bleibt unklar.

Laut dem Vater suchte Jagger daraufhin das Krankenzimmer der Schule auf. Dort soll ihm zunächst das Allergiemedikament Benadryl verabreicht worden. Als dies nicht zu helfen schien, injizierte ihm die Krankenschwester Epinephrin und alarmierte den Rettungsdienst. Der Junge verstarb am 7. Mai des vergangenen Jahres im Krankenhaus.

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  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
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