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Urteil: BND-Mitarbeiter darf trotz Antisemitismus und Sexismus im Dienst bleiben


"Menschenverachtender Müll"
BND-Mitarbeiter darf trotz Antisemitismus im Dienst bleiben

Von dpa
10.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein BND-Mitarbeiter ist wegen des Verdachts auf Russland-Spionage festgenommen worden.Vergrößern des BildesLogo des Bundesnachrichtendienstes – BND (Symbolbild): Ein Mitarbeiter darf trotz sexistischen und antisemitischen Vorfällen bleiben. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa)
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Ein Gericht entschied, dass ein BND Mitarbeiter weiter beschäftigt bleiben darf. Dieser war durch Sexismus und Antisemitismus aufgefallen.

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) darf trotz antisemitischer und sexistischer Entgleisungen im Dienst bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem September 2022 hervor, das erst jetzt bekannt wurde. Der BND hatte Disziplinarklage gegen den Sachgebietsleiter erhoben.

Das Bundesverwaltungsgericht sprach eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten aus. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND nicht beantragt.

"Krass und beschämend"

Ein Sprecher des BND teilte dem "Spiegel" am Freitag mit, BND-Chef Bruno Kahl habe den Fall gegenüber Führungskräften und bei zwei Personalversammlungen als "krass und beschämend" bezeichnet. Die Aussagen seien "menschenverachtender Müll", sie machten ihn "fassungslos".

Video | Habecks Rede: "Antisemitismus in keiner Gestalt tolerieren"
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Quelle: Social Media

Kolleginnen und Kollegen hatten über zahlreiche solcher Äußerungen des Mannes berichtet. Als erwiesen sehen die Richter insgesamt 27 anstößige Äußerungen an.

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf beamtenrechtliche Regelungen, die sie in diesem Fall verletzt sahen. Im Staatsdienst sei es erforderlich, "dass sich Beamte anderen Beschäftigten gegenüber korrekt und kollegial verhalten und den Betriebsfrieden wahren müssen", heißt es in dem Urteil. "Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation haben Beamte im Dienst und im Dienstgebäude zu unterlassen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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