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Habeck-Mobbing im Netz: In diesem Bundesland führt es zur Strafe


"Vollidiot" erlaubt?
Habeck-Mobbing im Netz führt in einem Bundesland zur Strafe

Von t-online, aj

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einer Sitzung im Bundestag.Vergrößern des BildesBundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): In Berlin hat Habeck Anzeige wegen Beleidigungen im Netz gestellt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
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Zwei Männer beleidigen Robert Habeck in den sozialen Medien und werden von dem Minister angezeigt. Doch nur in einem Fall kommt es zur Strafe.

In einem kuriosen Vergleich zwischen Hamburg und Bayern zeigt sich, dass Beleidigungen gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck offenbar unterschiedlich geahndet werden. Habeck hatte in beiden Fällen eine Strafanzeige in Berlin aufgegeben, wie "Bild" berichtete.

Ein 59-jähriger Mann aus Hamburg wurde demnach straflos entlassen, nachdem er Habeck auf X, ehemals Twitter, als "Vollidioten" bezeichnet hatte. Im bayerischen Wunsiedel jedoch hat das Amtsgericht einem Beamten eine Geldstrafe von 2.100 Euro auferlegt, nachdem dieser Habeck als "Vollpfosten" tituliert hatte.

Satire?

Der Beamte Horst P. hatte den Politiker auf Facebook mit Fotos von Holz-, Metall- und Kunststoffpfosten verglichen und am Ende behauptet, Habeck sei ein "Vollpfosten". Die Staatsanwaltschaft Wunsiedel bezeichnete dies als eine Missachtung Habecks und als Herabsetzung seiner Ehre.

Der Angeklagte pochte im Gespräch mit "Bild" darauf, sein Beitrag sei Satire und betonte, dass er sich vom ZDF-Satire-Magazin "heute-show" habe inspirieren lassen. Die Show verleihe regelmäßig als Preis den "Goldenen Vollpfosten" an verschiedene Politiker.

Die Staatsanwaltschaft zog dennoch ihre Konsequenzen und erwirkte einen Strafbefehl wegen Beleidigung beim Amtsgericht. Auf Anfrage von "Bild" gab es zwar eine Bestätigung für die auferlegte Strafe, aber keine Begründung, warum ein ähnlicher Fall in Hamburg anders bewertet wurde. Der Minister selbst hat bislang keine Stellung zu dem Bericht bezogen.

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