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GEZ-Verweigerin wegen säumige Rundfunkgebühren in Haft


GEZ-Verweigerin in Haft
"Im Gefängnis könnte ich den ganzen Tag umsonst fernsehen"

Von t-online
Aktualisiert am 04.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Sieglinde B. verweigert standhaft die Zahlung der Rundfunkgebühren. Das brachte sie jetzt in den Knast.Vergrößern des BildesSieglinde B. verweigert standhaft die Zahlung der Rundfunkgebühren. Das brachte sie jetzt in den Knast. (Quelle: FernsehturmOst/Stordel)
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Die 46-jährige Sieglinde B. weigert sich partout, für ARD und ZDF Rundfunkgebühren zu zahlen. Seit drei Jahren hat sie keinen Cent überwiesen - und sitzt deswegen bereits seit Februar dieses Jahres im Gefängnis.

Der Zeitung "Welt" hat die GEZ-Verweigerin ihre Geschichte erzählt: Anfangs sei es um 190 Euro gegangen, die der Beitragsservice habe einkassieren wollen.

"Ich habe seit 2013 nicht mehr gezahlt, dann versuchten Gerichtsvollzieher, den Betrag einzutreiben, eingeleitete Pfändungen blieben erfolglos. Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen", erklärt Sieglinde B. Sie habe einfach alles auf sich zukommen lassen.

Kündigung nach Verhaftung

Anfang Februar stand dann der Gerichtsvollzieher mit zwei Polizisten vor der Tür ihres Arbeitsgebers. B. wurde aufgefordert, eine Vermögensauskunft zu unterschreiben. Erneut verweigerte sie dies - und wurde direkt ins Gefängnis gebracht. Nach der Verhaftung habe sie laut "Welt" auch noch die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten.

Durch eine im Internet kursierende Doktorarbeit, in der die Verfassungskonformität der Rundfunkfinanzierung infrage gestellt wird, sei sie auf das Thema gekommen. Und habe beschlossen, nicht mehr zu zahlen. "Wenn etwas verfassungswidrig ist, dann wird es auch gekippt", so ihr Argument.

Zelle ist beitragsfrei

Kurioserweise müsse B. in der Haft keine Gebühren zahlen. Die Zelle gelte als Gemeinschaftsunterkunft und sei deswegen beitragsfrei. "Ich könnte den ganzen Tag umsonst fernsehen", so B.

Lange wird sie indes nicht mehr in Haft bleiben müssen. Die Erzwingshaft, die B. gerade absitzt, ist auf höchstens sechs Monate begrenzt. Die nächste Haft droht ihr dann erst wieder nach zwei Jahren - vorausgesetzt sie weigert sich weiterhin, die Vermögensauskunft zu unterschreiben und die Gebühren zu zahlen.

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