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Bayern: Gericht verbietet Home-Office für Porno-Sternchen


Webcam-Girl Natalie Hot
Gericht verbietet Home-Office für Porno-Sternchen

dpa, Elke Richter

06.10.2016Lesedauer: 3 Min.
Natalie Hot in ihrem Chat-Zimmer in Ampfing.Vergrößern des BildesNatalie Hot in ihrem Chat-Zimmer in Ampfing. (Quelle: dpa-bilder)
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Seit in einer oberbayerischen Gemeinde ein Porno-Sternchen einzog, laufen die Nachbarn Sturm. Nun hat ein Gericht entschieden: Live-Drehs vor der Webkamera sind in dem Wohngebiet verboten. Ihre Ruhe bekommen die Anwohner wohl dennoch nicht so bald.

Das wichtigste Utensil im Arbeitszimmer von "Natalie Hot" ist eine Couch, auf der sich die 24-Jährige mit dem einschlägigen Künstlernamen leicht bekleidet räkelt - während zahlende Kunden per Webcam zuschauen. Umgeben von unzähligen Highheels arbeitet sie dort "acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche" - sofern sie nicht andernorts Pornos dreht, für erotische Fotos posiert oder auf Sex-Messen auftritt. Doch nun hat das Verwaltungsgericht München der jungen Dame untersagt, in ihrem Wohnhaus mit den Webcam-Streams ein Gewerbe zu betreiben.

Nachbarn zu Swingerparty eingeladen

Dass damit Ruhe einkehrt in Ampfing, einer 6000-Einwohner-Gemeinde im beschaulichen Oberbayern, ist unwahrscheinlich. Dort herrscht helle Aufregung, seitdem die junge Frau sowie ihr Ehemann und Manager vergangenes Jahr zugezogen sind - und aus dem Job der 24-Jährigen keinen Hehl machten. Für Empörung sorgte nicht nur der freizügige Werbeaufdruck auf dem Auto des Porno-Sternchens. Auch eine Swingerparty im Keller des schmucken Einfamilienhauses, zu dem das Paar die Nachbarschaft sogar per Flyer einlud, verfehlte seine provozierende Wirkung nicht.

"Jetzt machen wir Euch die Hölle heiß"

Nun hat das Paar vor Gericht zwar eine klare Niederlage kassiert: Die 24-Jährige darf nicht mehr Zuhause arbeiten, weil der Bebauungsplan ausschließlich eine reine Wohnraumnutzung zulässt. Doch für diesen Fall hatte "Natalie Hot" bereits am Rande der mündlichen Verhandlung am Mittwoch angekündigt, den Nachbarn in den Monaten bis zu ihrem dann nötigen Auszug "die Hölle heiß zu machen". Auch ihr Mann betonte am Donnerstag erneut, sich nun nicht mehr zurückhalten zu wollen. "Damit die Nachbarn einfach mal sehen, dass wir auch anders gekonnt hätten. Die haben ja wirklich überhaupt nichts mitbekommen bislang."

Das sieht das Verwaltungsgericht München anders und attestiert der Tätigkeit der jungen Frau "eine gewisse Außenwirkung". Damit wurde ihre Klage abgewiesen, die sich gegen den Freistaat Bayern richtete. Der juristische Hintergrund: Die 24-Jährige hatte einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, um in dem gemieteten Haus - das laut Bebauungsplan nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf - ein "Darstellungs- und Schaustellereizimmer" einzurichten.

Keine Ausnahme wie bei anderen Betrieben

Das Landratsamt Mühldorf am Inn lehnte diesen Antrag jedoch ab und untersagte ihr unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro zugleich jegliche gewerbliche Nutzung der Räume. Dagegen zog die Frau vor Gericht, unterstützt von ihrem elf Jahre älteren Ehemann. Sie argumentierten zum einen, dass das Posieren und Stöhnen vor der Webcam mit Tele-Arbeit oder Home-Office vergleichbar sei und daher kein Gewerbe darstelle. Und wenn es denn ein Gewerbe sei, so müsse die Arbeit genauso behandelt werden wie andere kleine Betriebe in dem Wohngebiet, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten hatten.

Als Tele-Arbeit wollte das Gericht die Tätigkeit jedoch nicht werten. Entscheidend sei, "dass die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient". Zudem gebe es "eine gewisse Außenwirkung", weshalb man sich nicht mehr "in der Bandbreite der zulässigen Wohnnutzung" bewege. Die beantragte Nutzungsänderung habe das Landratsamt deshalb zu Recht abgewiesen. Auch der Vergleich mit anderen, genehmigten Betrieben in dem Wohngebiet ziehe nicht.

Umzug nach Mallorca möglich

Das Paar erwägt nun, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Wahrscheinlicher ist aber, dass es aus Bayern wegzieht. "Wenn wir abhauen, dann nach Mallorca", sagte Ehemann Christian Lehle. "Wenn uns der bayerische Staat nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht."

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