Proteste gegen Ceta Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren in Bayern
Trotz massiver Proteste und mehreren Zehntausend Unterschriften gegen das Handelsabkommen Ceta muss die bayerische Staatsregierung kein Volksbegehren durchführen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung wegen des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union seien nicht gegeben, entschied der Verfassungsgerichtshof in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor mehr als 30.000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25.000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren kann eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und über einen Volksentscheid herbeigeführt werden.
Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Dabei argumentierte das Ministerium, mit der Ratifizierung von Ceta durch die Bundesrepublik Deutschland würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen.