t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Urteil zu Brustimplantaten: Frauen können kaum auf Entschädigung hoffen


Urteil zu Brustimplantaten
Frauen können kaum auf Entschädigung hoffen

Von dpa
16.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate können Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen.

Die Luxemburger Richter urteilten, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Unter bestimmten Umständen könnten die Prüfstellen gegenüber Patienten aber haftbar sein (Rechtssache C-219/15).

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer Frau vor dem Bundesgerichtshof. Sie hatte sich gesundheitsgefährdende Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) entfernen lassen und fordert vom TÜV Rheinland 40.000 Euro Schmerzensgeld. Der Prüfverein hatte das Qualitätssicherungssystem von PIP zertifiziert und überwacht.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website