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Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning muss ins Gefängnis


96-Jähriger ist hafttauglich
Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning muss ins Gefängnis

Von afp
29.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Oskar GröningVergrößern des BildesDie Beschwerde wegen Haftuntauglichkeit vom früheren SS-Mann Oskar Gröning wurde abgelehnt. (Quelle: Archiv/Axel Heimken/dpa/Pool/dpa-bilder)
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Der frühere SS-Mann

Gröning hatte am Landgericht Lüneburg Vollstreckungsaufschub wegen Haftuntauglichkeit beantragt und war dort ebenso gescheitert wie nun vor dem Oberlandesgericht in Celle. Das OLG geht den Angaben zufolge auf Grundlage von Sachverständigengutachten davon aus, dass Gröning trotz seines hohen Alters hafttauglich ist. Es verstoße zudem nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn die Strafe antreten zu lassen.

Es sei die Pflicht des Staates, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten.

Von 1942 bis 1944 in Auschwitz

Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Die Anklage beschränkte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion. Dabei waren im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten weit mehr als 400.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden.

Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

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