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Mordprozess: Lebenslange Haft für Doppelmord an Prostituierten


Lebenslange Haft
Mann wollte Prostituierte sterben sehen

Von afp
25.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte hält sich im Landgericht einen Ordner vor sein Gesicht: Im Anschluss an seiner Haft muss er in lebenslange Sicherheitsverwahrung.Vergrößern des BildesDer Angeklagte hält sich im Landgericht einen Ordner vor sein Gesicht: Im Anschluss an seiner Haft muss er in lebenslange Sicherheitsverwahrung. (Quelle: Sven Grundmann/dpa-bilder)
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Der Mörder wollte seine Opfer sterben sehen: Zu diesem Schluss kam die Strafkammer in einem Prozess gegen einen 22-Jährigen. Er gestand den Mord an zwei Prostituierten.

Mehr als ein Jahr nach dem Mord an zwei Prostituierten in Nürnberg ist der 22-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete mit seinem Urteil zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Jahr zuerst eine 22-jährige Prostituierte und kurz darauf eine 44-Jährige Sexarbeiterin während des Geschlechtsverkehrs erwürgte. Anschließend legte er in beiden Fällen Feuer, um die Spuren zu verwischen. Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte gestanden, die Frauen getötet zu haben.

Nach Auffassung der Strafkammer waren die Mordmerkmale der Heimtücke und der Mordlust erfüllt. Der Angeklagte habe die zwei Frauen sterben sehen wollen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen, folgte das Gericht dem Sprecher zufolge unter anderem wegen des jungen Alters des Angeklagten und des Fehlens bisheriger Vorstrafen allerdings nicht.

Handydaten brachten die Ermittler auf die richtige Spur

Die Anklage legte dem 22-Jährigen Mord in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und besonders schwere Brandstiftung zur Last. Die beiden Frauen waren im Mai und Juni vergangenen Jahres getötet worden. Eine Sonderkommission der Polizei war dem Beschuldigten nach dem zweiten Mord durch die Auswertung von Handydaten auf die Spur gekommen.

An den Tatorten wurde zudem seine DNA gefunden. Zuletzt war der Angeklagte arbeitslos gemeldet und lebte vor seiner Festnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft in einem Zimmer mit mehreren anderen Männern.

Verwendete Quellen
  • AFP
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