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Düsseldorf: Gerichtspräsident ließ Häftlinge für Geburtstagsparty arbeiten


Skandal in Düsseldorf
Gerichtspräsident ließ Häftlinge für Geburtstagsparty arbeiten

Von dpa, jmt

04.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Düsseldorf: Der Steuerzahlerbund kritisiert das Gebaren des Gerichtspräsidenten.Vergrößern des BildesDas Landgericht Düsseldorf: Der Steuerzahlerbund kritisiert das Gebaren des Gerichtspräsidenten. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
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Seinen 60. Geburtstag feierte der Präsident des Landgerichts Düsseldorf im Foyer des Justizzentrums – um den Aufbau kümmerten sich Strafgefangene. "Untragbar", nennt das der Steuerzahlerbund.

Eine Geburtstagsfeier des Düsseldorfer Landgerichtspräsidenten Bernd Scheiff ist beim Steuerzahlerbund auf Kritik gestoßen. Scheiff hatte anlässlich seines 60. Geburtstags nach Angaben des Gerichts rund 300 Gäste ins Foyer des Justizzentrums eingeladen. Um den Auf- und Abbau kümmerten sich Gerichtsbedienstete – und auch Strafgefangene aus dem offenen Vollzug. Zuerst hatte die "Rheinische Post" über den Vorgang berichtet.

Gericht: Es war eine dienstliche Feier

"Die Bediensteten des Landes sind für das Gemeinwohl zuständig, nicht für eine private Party", sagte dazu der NRW-Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Heinz Wirz. "Sie sind nur in der Funktion einzusetzen, für die sie eingestellt wurden. Dieses Vorgehen ist untragbar."

Eine Gerichtssprecherin betonte dagegen, es habe sich um eine dienstliche Feier gehandelt. Sämtliche Kosten – etwa für Verpflegung, Dekoration und Musik – habe Scheiff aus eigener Tasche bezahlt. Überstunden seien auf freiwilliger Basis im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit erfolgt und nicht gesondert entlohnt worden.

Im Landgericht arbeiteten permanent Häftlinge im offenen Vollzug als Hausarbeiter. Vor der Feier hätten sie in ihrer regulären Dienstzeit Tische und Stühle aufgebaut. Zu der Feier seien am vergangenen Freitag die gesamte Belegschaft des Hauses, Vertreter verschiedener Gerichte, Anwälte und Journalisten eingeladen gewesen.


"Wir waren nicht in die Veranstaltung eingebunden und mussten auch nicht eingebunden werden", sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums. "Die Präsidenten können solche Veranstaltungen in eigener Regie durchführen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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