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Prozess in Mönchengladbach: Vergewaltigung in Fan-Zug – 31-Jähriger vor Gericht


Prozess in Mönchengladbach
Vergewaltigung in Fan-Zug – 31-Jähriger vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 10.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Amtsgericht in Mönchengladbach (Symbolbild): Hier beginnt der Prozess um eine Vergewaltigung in einem Fan-Zug.Vergrößern des BildesDas Amtsgericht in Mönchengladbach (Symbolbild): Hier beginnt der Prozess um eine Vergewaltigung in einem Fan-Zug. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa-bilder)
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Eine junge Frau soll auf der Rückfahrt von einem Fußballspiel in der Toilette eines Fan-Zuges vergewaltigt worden sein. Beim Prozessauftakt bestreitet der Angeklagte die Tat.

Ein schon früher rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger steht von Freitag an in Mönchengladbach vor Gericht. Der Vorwurf: Vergewaltigung in einem Fan-Zug. Eine junge Frau lernte den 31 Jahre alten Angeklagten laut Staatsanwaltschaft vor gut einem Jahr auf der Rückfahrt vom Spiel FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach kennen. Beide hatten laut Anklage Alkohol getrunken.

Die beiden sollen sich zunächst einvernehmlich geküsst und sich dann auf die Zugtoilette zurückgezogen haben. Dort kam es laut Anklage zu der Vergewaltigung. Noch im Zug rief die Frau nach früheren Angaben ihre Eltern an, die die Polizei alarmierten.

Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, weil ein Zugordner ein Foto von dem Mann gemacht hatte. Das Opfer erkannte den Angeklagten auf einem Foto später allerdings nicht wieder.

Angeklagter verbüßt Strafe wegen früherer Vergewaltigung

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist das damals 19 Jahre alte Opfer Nebenklägerin. Der zweite und letzte Verhandlungstag ist für den 24. Mai terminiert.

Der Angeklagte hatte sich kurz nach der mutmaßlichen Vergewaltigung im April 2018 in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um eine Strafe wegen Körperverletzung anzutreten. Mittlerweile verbüßt er nach Angaben seines Anwalts die Strafe, die unter anderem wegen einer früheren Vergewaltigung verhängt wurde.


Der Angeklagte bestreitet die Tat. Zum Auftakt des Prozesses erklärte der Verteidiger des 31-Jährigen, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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