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Urteil in Würzburg: Epileptiker fährt Spaziergängerin tot – drei Jahre Haft


Epileptiker fährt Spaziergängerin tot: Haft

Von dpa
Aktualisiert am 18.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Urteil fahrlässige Tötung bei mutmaßlichem EpilepsieanfallVergrößern des BildesUrteil fahrlässige Tötung bei mutmaßlichem Epilepsieanfall (Quelle: dpa-bilder)
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Vor wenigen Wochen löste ein SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin eine Debatte um Autofahrer mit Krankheiten wie Epilepsie aus. Ein Gericht in Bayern hat jetzt eine Haftstrafe gegen einen Erkrankten in einem anderen Fall ausgesprochen.

Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot. Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen Gefängnisstrafe. Erst im September hatte ein Autounfall in Berlin mit vier Toten eine bundesweite Debatte um Fahrer mit schweren gesundheitlichen Problemen ausgelöst.

Der 32-Jährige im Würzburger Fall hatte am Dreikönigstag 2018 auf einem Feldweg bei Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120 statt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhr frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort.

Der Mann verschwieg seine Diagnose

Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war.

Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem harten, aber notwendigen Urteil.

Bei einem ähnlichen Unfall in Berlin starb ein Dreijähriger

Bei einem ähnlichen Unglück in Berlin im September war ein SUV über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße im Stadtteil Mitte abgekommen. Der Wagen rammte eine Ampel, tötete die Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den vier Toten war ein dreijähriger Junge.

Der Anwalt des Autofahrers sprach später in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft von einer akuten gesundheitlichen Notlage seines Mandanten. Die Beifahrerin hatte laut Ermittlern direkt nach dem Berliner Unfall von einem epileptischen Anfall gesprochen.


In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahmen: mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme, und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf auftreten oder keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich bringen, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden – allerdings erst nach einer längeren Beobachtungszeit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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