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Urteil: Muezzin in Oer-Erkenschwick darf wieder zum Gebet rufen


Nach Klage in Oer-Erkenschwick
Gerichtsurteil: Muezzin darf wieder zum Gebet rufen

Von afp
23.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Ditib-Moschee (Symbolbild): Der Muezzin in Oer-Erckenschwick ruft freitags zum Gebet auf.Vergrößern des BildesEine Ditib-Moschee (Symbolbild): Der Muezzin in Oer-Erckenschwick ruft freitags zum Gebet auf. (Quelle: Marius Bulling/imago images)
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Ein Ehepaar hatte gegen Gebetsrufe in der Stadt Oer-Erkenschwick geklagt. Eine Sondergenehmigung für die dort ansässige Ditlib-Gemeinde wurde aufgehoben. Doch die Stadt legte Berufung ein.

Ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick ist mit seiner Klage gegen Muezzin-Gebetsrufe in der Nachbarschaft vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gescheitert. Die über Lautsprecher übertragenen Gebete stellten "keine rechtlich erhebliche Belästigung" dar, teilte das OVG am Mittwoch mit. Die zeitlich und in ihrer Lautstärke begrenzten Gesänge seien den Klägern "zuzumuten". Somit darf der Muezzin freitags wieder rufen.

Auch die negative Religionsfreiheit, auf die sich das Paar berufen hatte, sah das Gericht nicht in Gefahr. Diese vermittle ohnehin "kein Recht darauf, von anderen Glaubensbekundungen verschont zu bleiben, sondern bewahre den Einzelnen davor, gegen seinen Willen an religiösen Übungen teilnehmen zu müssen", erklärte das OVG. Einmal in der Woche für maximal 15 Minuten ein Gebet hören zu müssen, sei damit nicht vergleichbar.

Verwaltungsgericht gab Paar zunächst recht

Das Paar war gerichtlich gegen eine Sondergenehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick aus dem Jahr 2017 vorgegangen, mit der die 900 Meter entfernte Ditib-Gemeinde einmal in der Woche via Lautsprecher zum Gebet rufen durfte. Das christliche Paar fühlte sich durch öffentlich verbreiteten Religionsbekenntnisse wie "Gott ist Groß" oder "Es gibt keinen Gott außer Allah" gestört.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab dem Ehepaar 2018 recht und hob die Sondergenehmigung für die Ditib-Moschee auf. Das Verfahren wurde neu aufgerollt, weil die Stadt Oer-Erkenschwick Berufung einlegte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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