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Vater von Hanau-Attentäter schwänzt Gerichtsprozess


Verfahren wegen Beleidigung
Vater von Hanau-Attentäter schwänzt Gerichtsprozess

Von dpa
06.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Spurensicherung nach dem Anschlag von Hanau im Februar 2020 (Archivbild): Gegen den Vater wird wegen Beleidigung ermittelt.Vergrößern des BildesBeamte der Spurensicherung ermitteln nach dem Anschlag von Hanau im Februar 2020: Der Vater des Attentäters ist nun nicht zu einem Gerichtsprozess gegen ihn erschienen. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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Eigentlich sollte der Vater des Attentäters von Hanau vor Gericht erscheinen, ihm wird Beleidigung in drei Fällen vorgeworfen. Doch der Beschuldigte tauchte nicht auf.

Der Prozess vor dem Hanauer Amtsgericht gegen den Vater des Attentäters von Hanau ist am Mittwochmorgen direkt nach Beginn unterbrochen worden, weil der Angeklagte nicht erschienen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete die Vorsitzende Richterin die Vorführung des Mannes an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Mitteilung des Gerichts Beleidigung in drei Fällen vor. Dabei geht es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden.

So soll der Mann im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto "Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag" abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Anschlagsopfer gewesen.

"Terrorkommando" statt SEK

Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der bereits in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte. In dem Schreiben soll der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet haben.

Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt haben. Der Anwalt des Mannes hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben und wollte sich auch am Mittwoch zunächst nicht äußern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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