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"Kettensägen-Prozess": Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann erneut vor Gericht


Ex-Nationalkeeper vor Gericht
Jens Lehmann – Was wollte er mit der Kettensäge?

Von t-online, cc

Aktualisiert am 27.09.2024Lesedauer: 3 Min.
Jens Lehmann im Dezember 2023 vor dem Amtsgericht Starnberg.Vergrößern des BildesJens Lehmann im Dezember 2023 vor dem Amtsgericht Starnberg. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Erst betrunken am Steuer, jetzt vor Gericht. Jens Lehmann hat eine turbulente Woche. Nun muss er sich wegen eines Vorfalls mit einer Kettensäge erneut verantworten.

Für Jens Lehmann war es eher keine gute Woche. Zuerst wurde er in der Nacht zu Montag von einer Streife dabei erwischt, wie er angetrunken von der Wiesn nach Hause gefahren war. Den Beamten soll sofort Lehmanns Alkoholfahne und sein unsicherer Gang aufgefallen sein, wie die Staatsanwaltschaft später mitteilte. Offenbar hatte der Ex-Nationaltorhüter auf dem Oktoberfest zu tief ins Glas geschaut. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer, inklusive Geldstrafe und Fahrverbot.

Doch er muss nicht lange auf einen Prozess warten. Nur wenige Tage nach dem Verlust seines Führerscheins bekommt Lehmann es nämlich schon wieder mit der Justiz zu tun. Dieses Mal in einem Verfahren, das bereits im Dezember 2023 mit einem Urteil gegen den früheren DFB-Profi endete. Im sogenannten "Kettensägen-Prozess" war Lehmann damals vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Doch der 54-Jährige akzeptierte das Urteil nicht und legte über seinen Anwalt Berufung ein. Seine Verteidiger hatten den Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs verlangt; sie forderten für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Richterin: Lehmann inszenierte sich "als Opfer der Justiz"

Und weil auch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil der Richterin am Amtsgericht nicht einverstanden war – sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und ebenfalls in Berufung ging, treffen sich die Parteien nun vor der nächsthöheren Instanz wieder. Deshalb startet am Freitag der Berufungsprozess am Landgericht München II. Für das Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am 11. Oktober fallen.

Bemerkenswert ist hingegen, wie die damalige Richterin Tanja Walter ihr Urteil gegen Lehmann begründete. So habe sich der WM-Held von 2006 "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, hatte Walter in ihrer Urteilsbegründung vorgetragen. Er sei jedoch nicht Opfer, "er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

So habe sich Lehmann in dem ersten Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", sagte dagegen die Richterin.

Lehmann und die Kettensäge: Kamera zeichnete weiter auf

Die Vorwürfe gegen Lehmann, der vor Gericht als aktuelle Berufsausübung "arbeitsloser Fußballer" angegeben hatte, muten skurril an. So soll er im Juli 2022 mit einer Kettensäge in der Hand in die Garage eines Nachbarn eingedrungen und dort einen Dachbalken angesägt haben. Zuvor hatte er offenbar das Stromkabel einer Überwachungskamera durchtrennt. Allerdings hatte die Kamera weiter aufgezeichnet, da sie auch eine Batterie besaß.

Vor Gericht wollte der Ex-Keeper sich nicht an den gesamten Vorfall erinnern, er räumte lediglich ein, mit der Säge in der Hand in die Garage des Nachbarn gegangen zu sein. Mit dem Nachbarn, der ihm auch Beleidigung vorwirft, liegt Lehmann wohl schon seit Jahren im Clinch.

Es war nicht das erste Mal, dass Lehmann Ärger mit der Justiz bekommen hat. So soll er sich im März 2022 mit zwei Polizisten angelegt und einer Beamtin dabei eine "Fehlschaltung im Gehirn" bescheinigt haben. Nur wenige Monate später, im Juli 2022, drückte er sich offenbar mehrfach um die Parkgebühren am Flughafen München, indem er jedes Mal Stoßstange an Stoßstange hinter einem vorausfahrenden Wagen durch die Schranke fuhr. Auch dabei wurde er von Videokameras aufgenommen. Insgesamt erschummelte sich Lehmann so 300 Euro.

Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt

Bereits vor acht Jahren musste sich der ehemalige Schalke- und Arsenal-Profi wegen Beihilfe zur Unfallflucht vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Damals akzeptierte er eine Geldstrafe in Höhe von 42.500 Euro.

Doch damit nicht genug. Lehmanns Zwistigkeiten mit den deutschen Ermittlungsbehörden beginnen schon früher. So soll er zwischen 2008 und 2013 zu Unrecht doppeltes Kindergeld bezogen haben, zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft München II 2016 Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor. Das drohende Strafverfahren gegen ihn konnte er durch Zahlung von 100.000 Euro abwenden.

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