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Prozess in Leipzig: Häftlinge haben Zellengenossen fast zu Tode gequält


Prozess in Leipzig
Häftlinge haben Zellengenossen fast zu Tode gequält

Von dpa
Aktualisiert am 12.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Häftlinge der JVA Leipzig angeklagtVergrößern des BildesZwei Häftlinge der JVA Leipzig wurde wegen heftiger Gewaltexzesse angeklagt (Symbolbild). (Quelle: Felix Kästle/dpa-bilder)
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Zwei Häftlinge aus der JVA Leipzig sollen einen Zellengenossen brutal misshandelt haben. Beinahe hätten sie ihn in den Tod getrieben. Jetzt stehen die Männer vor Gericht.

Von Donnerstag an müssen sich die beiden 26 Jahre alten Männer vor dem Leipziger Landgericht verantworten - wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Ein weiterer Ex-Insasse der Zelle im Alter von 36 Jahren ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Die Tatvorwürfe beinhalten verstörende Details. Am Abend des 14. Januar 2017 schlagen demnach die beiden Hauptangeklagten ihren Mithäftling in der gemeinsamen Zelle erst brutal zusammen, brechen ihm Nase, Jochbein und Brustbein.

Anschließend zwingen sie ihn, nackt herumzukriechen und sich eine Toilettenbürste in den Anus zu stecken. Sie schneiden und stechen ihm in den Penis. Der Mitangeklagte ist dabei und unternimmt nichts, um dem Gequälten zu helfen.

Vier Stunden dauert das Martyrium bereits, als die Beschuldigten sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entschließen, die Tat zu vertuschen. Sie wollen einen Suizid vortäuschen. Ihr Opfer zwingen sie, mit einer Schlinge um den Hals von einer Fensterbank zu springen. Der Verletzte verliert das Bewusstsein.

Prügel, weil Opfer seinen Stiefsohn schlug?

Bekommen die mutmaßlichen Täter daraufhin plötzlich Gewissensbisse? Oder wird ihnen jetzt erst bewusst, dass der Mann tatsächlich sterben könnte? Wie auch immer: Sie machen den Mann los und wählen den Notruf. Als Begründung für die Tat habe einer der Beschuldigten später angegeben, das Opfer habe einst seinen neun Jahre alten Stiefsohn geschlagen.

Das Gericht wird wohl nicht nur zu klären haben, was die mutmaßlichen Gewalttäter zu ihren Taten trieb. Die 6. Strafkammer wird auch ergründen müssen, wie in einem Gefängnis über mehrere Stunden derartige Grausamkeiten unentdeckt bleiben konnten.

Zuletzt war die JVA Leipzig im Oktober 2016 in die Schlagzeilen geraten, weil sich der Terrorverdächtige Dschaber al-Bakr dort in einem unbeobachteten Moment erhängt hatte.

Gemeinschaftsunterbringung immer seltener

Gewaltexzesse wie der jetzt vor Gericht zu verhandelnde seien im Justizvollzug sehr selten geworden, erklärt ein Sprecher. Das liege unter anderem daran, dass immer weniger Gefangene gemeinsam untergebracht würden.

Dass in diesem Fall vier Häftlinge gemeinsam eine Zelle bewohnten, sei außergewöhnlich und der hohen Auslastung der JVA Leipzig geschuldet gewesen, sagte der Sprecher. Während der Nacht seien die Gefangenen grundsätzlich unbeobachtet - auch in Gemeinschaftszellen.

Um Gewalt vorzubeugen, achteten Gefängnisbedienstete immer sehr genau darauf, dass gemeinsam untergebrachte Häftlinge sich verstehen, betont der Sprecher. Im vorliegenden Fall habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass es zwischen den Insassen Konflikte gegeben habe. Was die Ursache für die Eskalation gewesen sei, bleibe noch zu klären.

Die beiden Hauptangeklagten sind mittlerweile in anderen sächsischen Gefängnissen untergebracht. Der dritte von ihnen sitzt noch immer in der JVA Leipzig.

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