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Gericht: Türkischer Staatsbürger darf ausgewiesen werdenden


Landsmann getötet
Türkischer Staatsbürger darf ausgewiesen werden

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Urteil am Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ein 2014 wegen Totschlags verurteilter Türke darf in die Türkei abgeschoben werden.Vergrößern des BildesUrteil am Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ein 2014 wegen Totschlags verurteilter Türke darf in die Türkei abgeschoben werden. (Quelle: Frederico Gambarini/dpa-bilder)
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Ein türkischer Staatsbürger, der in Deutschland wegen Totschlags verurteilt wurde, darf ausgewiesen werden. Ein Düsseldorfer Gericht entschied nach der neuen Rechtslage.

Ein wegen Totschlags verurteilter Türke darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nach dem neuen Ausweisungsrecht entschieden. Von dem 62-Jährigen, der bereits 1977 in der Türkei an einer tödlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei, gehe weiterhin eine Gefahr aus.

Er hatte 2014 in Düsseldorf einen Landsmann erstochen und war dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 62-Jährige argumentierte, er lebe seit über 30 Jahren mit seiner Familie in Deutschland und sei bei der Tat in einer Ausnahmesituation gewesen. In der Türkei drohe ihm Blutrache und eine schlechtere medizinische Versorgung.

Doch das Gericht befand, die nach dem neuen Ausweisungsrecht gebotene Interessenabwägung falle zu seinen Lasten aus. Das Interesse an seiner Ausweisung überwiege. Er habe bislang keine Einsicht gezeigt. Seine Kinder seien volljährig, konkrete Anzeichen für eine Blutrache gebe es nicht. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.

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