Verminderte Schuldfähigkeit? Prozess gegen pädophilen Kinderarzt wird neu aufgerollt

Der Mediziner hatte mehr als 20 Jungen missbraucht, war dafür zu einer langen Haftstrafe plus Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Nun aber kommt der Fall noch einmal vor Gericht.
Wegen Missbrauchs von rund 20 Jungen steht seit Montag ein Kinderarzt zum zweiten Mal vor dem Augsburger Landgericht. Der 43-Jährige war im März 2016 zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis, Sicherungsverwahrung und einem Berufsverbot verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber aufgehoben, weil die Augsburger Richter eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der Pädophilie des Mannes nicht berücksichtigt hatten. Der Mediziner hatte im ersten Prozess alle Taten ohne Einschränkung zugegeben.
Kinderarzt sprach Kinder auf der Straße an
Das neue Verfahren begann mit der Verlesung der ausführlichen bisherigen Gerichtsentscheidungen. Es sind 18 weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. Januar 2019 verkündet.
Der Mediziner hatte eingeräumt, immer wieder Kinder auf der Straße oder in der Nähe von Spielplätzen angesprochen und sich dann an ihnen vergangen zu haben. Auch die Söhne von zwei befreundeten Frauen missbrauchte er.
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Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen in Garbsen (Niedersachsen). Der deutsche Staatsbürger hatte damals in Hannover gearbeitet, den Jungen dort mit einem Arzneimittel in seiner Wohnung betäubt und missbraucht. Danach setzt er das benommene Kind wieder aus.
- Nachrichtenagentur dpa