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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Mordfall Susanna


Mordfall Susanna
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Verdächtigen

Von dpa, jmt

24.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Ali B.: Der Verdächtige wurde im Irak festgenommen – bald soll er vor Gericht stehen.Vergrößern des BildesAli B.: Der Verdächtige wurde im Irak festgenommen – bald soll er vor Gericht stehen. (Quelle: Polizei Wiesbaden/dpa-bilder)
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Der Iraker Ali B. soll die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet haben – nun kommt er vor Gericht. Auch gegen den Chef der Bundespolizei wird wegen des Falls noch ermittelt.

Nach dem Tod der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen erhoben. Das bestätigte ein Justizsprecher. Zuvor hatte der "Wiesbadener Kurier" darüber berichtet.

Ali B. hat Tat bereits gestanden

Als Mordmerkmale werden in der Anklage Heimtücke und Verdeckung einer Straftat genannt. Die Verdeckung beziehe sich auf die Vergewaltigung berichtet der "Wiesbadener Kurier". Nach seinen Informationen könnte ein Prozess im Frühjahr beginnen.

Angeklagt ist der Iraker Ali B. Er hatte gestanden, in der Nacht zum 23. Mai in Wiesbaden-Erbenheim die Schülerin getötet zu haben. Seit dem Abend galt das Mädchen als vermisst. Die Leiche wurde erst am 6. Juni gefunden.

Verdächtiger bestreitet Vergewaltigungen

Dem Tatverdächtigen wird nicht nur Mord und Vergewaltigung von Susanna vorgeworfen. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass der Iraker auch noch ein weiteres kleines Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts wurde Mitte Juli ein zweiter Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Ali B. sitzt in Untersuchungshaft. Er bestritt, die beiden Mädchen vergewaltigt zu haben.


Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B. aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in den Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch im Nordirak fest und übergaben ihn der Bundespolizei, die ihn zurück nach Hessen brachte. Deswegen wird auch noch gegen Bundespolizeichef Dieter Romann wegen mutmaßlicher Freiheitsberaubung ermittelt. Die Überführung des Verdächtigen könnte rechtswidrig gewesen sein, da es zwischen Nordirak und Deutschland kein Auslieferungsabkommen gibt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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