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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ermittlungen eingestellt Staatsanwaltschaft: Selbstjustiz-Rat von Polizist war keine Straftat

Es war ein kontroverses Facebook-Posting: Ein Chemnitzer Kleingärtner schrieb, dass ihm die Polizei zu Selbstjustiz im Umgang mit Migranten geraten habe. Nun ist über eine Anzeige gegen die Polizei entschieden.
Max L. ist groß, durchtrainiert und hatte offenbar leichtes Spiel mit dem Asylbewerber aus Eritrea. Weil der Mann das "Gartenglück" in der Anlage des gleichnamigen Vereins in Chemnitz aus Sicht von L. gestört hatte und auch aggressiv geworden sei, machte Max den Mann bis zum Eintreffen der Polizei dingfest.
Deren Reaktion hat den Fall zu einem der viralsten Postings auf Facebook in Deutschland gemacht. Denn L. schrieb, dass ihm Polizisten resigniert zur Selbstjustiz geraten hätten.
Posting wurde 36.000-fach geteilt
Am Tag nach dem Vorfall am 23. Juli 2017 erschien auf Facebook im Profil von L. ein Foto, das ihn über dem am Boden liegenden Afrikaner zeigte – mit seiner Beschreibung des Falls. Es war bereits rund 36.000-fach geteilt, als er es zwei Tage später löschte. 13.000 Kommentare hatte das Posting, und viele erschienen strafbar, wie die Polizei erklärte.
Max L. hatte mit seinem Posting einen Nerv getroffen, und das lag neben Merkel-Kritik maßgeblich an einem Satz: Von der spät eingetroffenen Polizei sei ihm gesagt worden, er solle das beim nächsten Mal besser auf seine Art regeln, weil sie dem Mann sowieso nichts anhaben könne. Kapitulation des Rechtsstaats?
Die Polizei Sachsen meldete sich damals umgehend und erklärte, dass es mitnichten so sei: Es sei um Hausfriedensbruch gegangen. Natürlich dürfe beim Verdacht einer so geringfügigen Straftat ein Tatverdächtiger in der Regel nach Personalienüberprüfung seinen Weg fortsetzen, postete die Polizei. "Wenn jetzt jemand der Meinung ist, daraus ein Recht auf Selbstjustiz ableiten zu wollen, erteilen wir dem eine klare Absage. Persönliche Handlungen in diese Richtung erfüllen Straftatbestände und werden von uns konsequent verfolgt."
Anwalt hatte Anzeige gegen Polizei erstattet
Anderthalb Jahre später sieht es so aus, dass tatsächlich ein Polizist zu Selbstjustiz geraten hat – und dass das keine strafrechtlichen Folgen für den Beamten hat. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwalt Chemnitz in einem Schreiben an den Würzburger Rechtsanwalt Chan-Jo Jun. Jun hat den Ausgang öffentlich gemacht.
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Jun hatte mit einer Anzeige gegen die Polizei die Frage klären wollen: Fantasiereiches Posting von Max L. zum Aufstacheln oder tatsächlich öffentliche Aufforderung zu einer Straftat durch einen Polizisten? Zu der Anzeige erklärte er damals: "Wenn wir die Nachricht erhalten, dass Selbstjustiz eine staatliche Empfehlung sein soll, stimmt etwas nicht mit dem Staat oder der Nachricht."
Satz offenbar tatsächlich gefallen
Von den eingesetzten Beamten hat die Staatsanwaltschaft wenig Erhellendes erfahren. Sie wollten sich entweder dazu nicht äußern oder gaben an, den Satz nicht gehört zu haben. Anders aber die Gartenfreunde um Max L. Er und zwei weitere Zeugen berichteten übereinstimmend, ein männlicher Polizist habe das gesagt. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, "dass der Satz tatsächlich durch einen männlichen Polizeibeamten in dieser Form geäußert wurde”, wie sie Jun mitteilt. Es waren aber vier vor Ort.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spielt es aber letztlich keine Rolle. Es habe kein strafbares Verhalten vorgelegen: Eine "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" (Paragraf 111 Strafgesetzbuch) sei es nicht, weil dafür der Kreis der Personen im Kleingartenidyll zu klein gewesen sei. "Unbestimmt viele" müssten für die Strafbarkeit eine Aufforderung wahrgenommen haben.
Polizei will Folgen prüfen
Dass dann mehr als eine Million Nutzer auf Facebook die Aussage im Posting von L. gelesen haben: Das war nichts, was den Polizisten zuzurechnen sei. Außerdem sei die Aussage zu allgemein, es besser auf die eigene Art zu regeln. Eine mögliche Straftat liege vor, wenn zu einer bestimmten rechtswidrigen Tat aufgerufen werde, und das sei hier nicht nachzuweisen.
Anwalt Jun hält sich nach der Mitteilung mit einer Bewertung dieser Aussage noch zurück: "Ich prüfe die Rechtslage noch." Auch die Polizeidirektion Chemnitz will sich noch nicht äußern. Ein Sprecher sagte t-online.de, man werde nach Eingang der Unterlagen der Staatsanwaltschaft prüfen, ob es noch interne Folgen geben wird oder nicht. Es gehöre zum Selbstverständnis des Berufs von Polizeibeamten, nicht auf Selbstjustiz zu verweisen.
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Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Donnerstag zunächst noch nicht beantworten können, was die Ermittlungen gegen Kommentarschreiber auf Facebook und gegen den Eritreer ergeben haben.
- eigene Recherchen
- Facebookposting Polizei von Juli 2017
- Facebookposting Kanzlei Jun im Juli 2017
- Paragraf 11 Strafgesetzbuch
- Tag24.de: "Mann überwältigt Flüchtling: Jetzt wird die Chemnitzer Polizei angezeigt"