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Vierfachmord in Bayern: Eigene Frau und Kinder getötet – lebenslange Haft


Mann tötete Frau und Kinder
Lebenslange Haft für Vierfachmord in Gunzenhausen

Von afp
Aktualisiert am 15.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Ansbach hat den 31-jährigen Angeklagten wegen vierfachen Mordes verurteilt.Vergrößern des BildesDas Landgericht Ansbach hat den 31-jährigen Angeklagten wegen vierfachen Mordes verurteilt. (Quelle: Nicolas Armer./dpa)
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Im Juni 2018 tötete ein Mann aus Bayern seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder. Jetzt ist er dafür zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Auf eine vorzeitige Haftentlassung kann er nicht hoffen.

Im Prozess um einen Vierfachmord im fränkischen Gunzenhausen im Juni 2018 hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht bei dem 31-Jährigen am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete Georg K. seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis neun Jahren, weil sich die Frau kurz zuvor von ihm getrennt hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte den Verzicht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.


Der Angeklagte hatte sich nach der Tat vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung gestürzt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei aber nicht um einen versuchten Suizid, da er mit den Beinen zuerst gesprungen sei und gezielt auf eine Grünfläche gesprungen sei. K. habe sicher sein können, den Sprung zu überleben – er habe vor seinem Schwager fliehen wollen, den er mit einer Finte aus der Wohnung gelockt hatte, um seine Familie zu töten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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