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Stuttgart: Experten fordern erneutes Alkoholverbot nach Randale-Nacht


Nach Stuttgarter Randale-Nacht
Suchtexperten fordern erneutes Alkoholverbot

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 25.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Alkoholverbotsschild: Nach den Ausschreitungen in Stuttgart fordern Experten ein erneutes Alkoholverbot.Vergrößern des BildesAlkoholverbotsschild: Nach den Ausschreitungen in Stuttgart fordern Experten ein erneutes Alkoholverbot. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Nach den nächtlichen Ausschreitungen in Stuttgart fordern Experten ein Alkoholverkaufsverbot. Ein solches gab es in Baden-Württemberg bereits von 2010 bis 2017 – mit einigem Erfolg.

Nach der Stuttgarter Randale-Nacht fordern Suchtexperten ein erneutes nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Südwesten. "Das Verbot ist damals ohne Not eingestellt worden", sagte Christa Niemeier von der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart.

Es sei aber hilfreich gewesen, um alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu reduzieren. Außerdem hätten die Polizeieinsätze an den Brennpunkten in der Nähe der Verkaufsstellen zurückgefahren werden können.

In der Nacht zum vergangenen Sonntag waren Hunderte Menschen durch die Einkaufsstraße Stuttgarts gezogen, sie hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Viele der rund zwei Dutzend festgenommenen Tatverdächtigen waren nach Polizeiangaben betrunken.

Verbot wurde 2017 aufgehoben

Ein nächtliches Verkaufsverbot von 22 bis 5 Uhr galt seit 2010 für Supermärkte und Tankstellen, es wurde durch die grün-schwarze Landesregierung Ende 2017 aufgehoben. Dafür können die Kommunen Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen, um nächtliche Saufgelage zu verhindern.

Allerdings dürfe den Kommunen die Verantwortung für ein Verbot des Alkoholkonsums nicht überlassen werden, sagte Niemeier. "Das ist unrealistisch, die Hürden für ein Verbot sind viel zu hoch", sagte sie.

Nach Angaben des Gemeindetags müssen störende Menschenmengen zum Beispiel aus mehr als 50 Menschen bestehen. Außerdem gilt ein Platz nur dann als Brennpunkt, wenn dort im Jahr mehr als 50 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorkämen.

Zudem müssten für ein Alkoholkonsumverbot mehr Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an einem Ort vorliegen als auf vergleichbaren Plätzen im Gemeindegebiet – manche Gemeinden haben laut Verband aber überhaupt keine vergleichbare Fläche, sondern nur einen zentralen Platz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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