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Bundeswehr: Prozessauftakt wegen mutmaßlicher Vergewaltigung an zwei Soldatinnen


Nach Trinkgelage
Prozessauftakt: Soldatinnen von Kollegen vergewaltigt

Von dpa
Aktualisiert am 20.11.2020Lesedauer: 3 Min.
Schleswig-Holstein, Kiel: Der Angeklagte sitzt mit einem Mund-Nasen-Schutz im Gerichtssaal. Dem Mann wird vorgeworfen, 2017 auf dem Truppenübungsplatz zwei Soldatinnen missbraucht zu haben.Vergrößern des BildesSchleswig-Holstein, Kiel: Der Angeklagte sitzt mit einem Mund-Nasen-Schutz im Gerichtssaal. Dem Mann wird vorgeworfen, 2017 auf dem Truppenübungsplatz zwei Soldatinnen missbraucht zu haben. (Quelle: dpa-bilder)
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Der sexuelle Missbrauch zweier Soldatinnen durch einen Berufskollegen landet nun vor Gericht. In der Anklageschrift schilderte die Anwältin die Tat. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.

Ein Vergewaltigungsprozess gegen einen Bundeswehrsoldaten hat am Freitag vor dem Landgericht Kiel begonnen. Der inzwischen 32-Jährige gebürtige Rostocker soll laut Anklage vor drei Jahren zwei Soldatinnen im Alter von 18 und 22 Jahren nach einer Schießübung und einem anschließenden Trinkgelage auf dem Truppenübungsübungsplatz Todendorf im Kreis Plön vergewaltigt haben.

Die Staatsanwältin Barbara Gradl-Matusek, eine in Missbrauchsprozessen sehr erfahrene Juristin, verliest beim Prozessauftakt die Anklage. Detailliert schildert sie den Ablauf des sexuellen Missbrauchs – für Zuhörer ist das nur schwer erträglich.

Rückblende, 9. November 2017: Das soll passiert sein

Nach der Schießübung auf dem Truppenübungsplatz gibt es ein Grillfest. Dabei sind auch die beiden jungen Soldatinnen und der Unteroffizier. Die beiden Frauen trinken erhebliche Mengen Alkohol und ziehen sich auf ihr gemeinsames Zimmer zurück. Dort muss sich eine Frau erbrechen, die andere holt zwei Eimer. Der Unteroffizier betritt das Zimmer, er sagt, er wolle helfen und setzt sich auf eine Bettkante.

Laut Anklage soll dann dies passiert sein: Die beiden Frauen sind wegen des Alkoholkonsums praktisch nicht mehr in der Lage, sich richtig zu wehren. Der Soldat entblößt eine Frau und berührt sie mehrfach im Intimbereich. Die Frau stößt den Mann mit einem Bein beiseite. Dann vergewaltigt er die andere schlafende Soldatin und, wie später festgestellt wird, verletzt sie dabei. Eine der Frauen verlässt daraufhin das Zimmer, der Mann stellt sich zunächst schlafend und versteckt sich auch hinter der Tür. Bei der Rückkehr verschwindet er aus dem Zimmer. Noch in der Nacht nehmen Feldjäger den Unteroffizier fest und übergeben ihn der Polizei.

"Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe"

"Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe", sagt sein Rostocker Verteidiger Sven Rathjens am Rande der Verhandlung. Der Angeklagte faltet beim Prozessauftakt immer wieder unruhig die Hände, zupft am Hemdkragen. In Jeans und Jacket sitzt er, getrennt durch ein Corona-Schutzglas, neben seinem Anwalt, die schwarze Stoffmaske hat er vom Gesicht genommen.

Der gelernte Speditionskaufmann ist immer noch bei der Bundeswehr und inzwischen verheiratet. Welchen Dienstgrad er hat, ob er vom Dienst suspendiert ist – darüber gibt es vor Gericht und bei der Bundeswehr keine Angaben. Ein Bundeswehrsprecher erläutert am Freitag lediglich, bei Ermittlungen wegen eines Strafverfahrens sei es möglich, dass Betroffene sowohl ihre Uniform nicht tragen und nicht am Dienst teilnehmen dürfen.

Der Stralsunder Anwalt Kai-Uwe Wittenbecher ist Vertreter der Nebenklägerinnen. Die beiden Frauen seien in Behandlung gewesen. Eine der beiden könne inzwischen etwas besser damit umgehen. Beide Frauen seien weiterhin bei der Bundeswehr.

Verhandlung an insgesamt neun Tagen

Auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten und des Anwalts der Nebenklägerinnen beschließt das Gericht, die Erklärung und Vernehmung des Angeklagten und der beiden Frauen in nichtöffentlicher Gerichtsverhandlung vorzunehmen. Die mutmaßlichen Opfer sollen am 4. und 11. Dezember aussagen. Das Landgericht will bis Anfang Februar 2021 an insgesamt neun Tagen verhandeln.

Das Gesetz sieht nach Angaben eines Gerichtssprechers für den Vorwurf der Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor, es sei denn es handelt sich um einen minder schweren Fall (Paragraf 177 StGB). Medienberichten zufolge hatten sich bei der Feier zum Abschluss eines Lehrgangs auch Vorgesetzte betrunken. Im Zuge der öffentlichen Diskussion um Skandale bei der Bundeswehr machte auch dieser Fall Schlagzeilen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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