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Grünes Gewölbe: Tatverdächtige trugen Waffen mit Schalldämpfer


Prozess um Juwelendiebstahl
Grünes Gewölbe: Tatverdächtige trugen wohl Waffen mit Schalldämpfer

Von dpa
Aktualisiert am 28.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozessbeginn in Dresden: Ein Angeklagter verdeckt sein Gesicht.Vergrößern des BildesProzessbeginn in Dresden: Ein Angeklagter verdeckt sein Gesicht. (Quelle: Jens Schlueter/AFP Pool/dpa-bilder)
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Es war ein spektakulärer Diebstahl, nun stehen die Männer, die das Grüne Gewölbe in Dresden ausgeraubt haben sollen, erstmals vor Gericht. Sie sollen bei der Tat bewaffnet gewesen sein, so die Anklage.

Die mutmaßlichen Täter beim Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden waren laut Anklage bewaffnet. Nach der am Freitag zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Dresden verlesenen Anklageschrift hatten sie einen Revolver und einer Pistole mit Schalldämpfer bei sich.

Die Anklage listete auch auf, wie akribisch sich die Beschuldigten auf den Coup vorbereitet hatten. Dazu spähten sie mehrfach den späteren Tatort aus und entfernten vor dem Einbruch in die Schatzkammer auch einen Teil des gusseisernen Gitters, das sie anschließend mit Klebematerial wieder einfügten. Auf diese Weise wollten sie am 25. November 2019, dem Tag des Einbruchs, schneller in das Gebäude eindringen, hieß es.

Fast wären einige der Angeklagten der Polizei schon früher ins Netz gegangen. Bei einer der Spähaktionen hatte eine Zivilstreife der Polizei die Betroffenen bei einem unerlaubten Wendemanöver beobachtet, dass sie zu nächtlicher Stunde auf einer Dresdner Straße vollführten. Als die Beamten den Wagen kontrollierten wollten, flüchteten die Beschuldigten mit Tempo 120.

Anklagen wegen Bandendiebstahl und Brandstiftung

Das Landgericht verhandelt gegen sechs Männer zwischen 23 und 28 Jahren. Sie sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, für den Einbruch in das Schatzkammermuseum verantwortlich zu sein. Sie sollen 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro entwendet haben.

Die Verteidigung beantragte eine Abtrennung des Verfahrens für die beiden jüngsten Angeklagten, da sie zum Zeitpunkt der Tat erst 20 Jahre alt waren. Deshalb findet das Verfahren der 2. Strafkammer vor der Großen Jugendkammer statt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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