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Manuela Schwesig: Kind ist da - Ministerin twittert Namen


Ministerin twittert Namen
Manuela Schwesigs zweites Kind ist da

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2016Lesedauer: 1 Min.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und ihr Mann Stefan Schwesig besuchten im Dezember die Spendengala "Ein Herz für Kinder" in Berlin.Vergrößern des BildesBundesfamilienministerin Manuela Schwesig und ihr Mann Stefan Schwesig besuchten im Dezember die Spendengala "Ein Herz für Kinder" in Berlin. (Quelle: dpa-bilder)
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Schöne Nachricht am Weltfrauentag: Manuela Schwesig ist zum zweiten Mal Mutter geworden. "Sehr glücklich, Julia Schwesig ist da!", twitterte die Familienministerin.

Die SPD-Politikerin brachte nach Angaben ihres Ministeriums am Dienstagmorgen eine Tochter zur Welt. Die 41-Jährige ist verheiratet und hat bereits einen Sohn.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende hatte sich Ende Januar in Mutterschutz verabschiedet. Am 1. Mai will sie zurück an ihrem Schreibtisch in Berlin sein.

Doch zunächst soll Julia die Hauptrolle spielen. "Wir alle freuen uns nun darauf, gemeinsam Zeit mit der Familie zu verbringen und Julia in unserem Leben willkommen zu heißen", erklärte Schwesig im Namen ihrer Familie. Ihr Ministerium teilte mit: "Julia ist 53 cm groß und wiegt 3420 g." Mutter und Baby seien wohlauf.

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Ausgerechnet am Weltfrauentag

Zu den ersten Gratulanten aus der Politik gehörte die Grünen-Chefin Simone Peter. Sie schrieb bei Twitter: "Wir gratulieren der Frauenministerin @ManuelaSchwesig zur Geburt ihrer Tochter am #Weltfrauentag!". SPD-Chef Sigmar Gabriel schrieb: "Wie sollte es anders sein: Du bekommst Deine kleine Tochter am Internationalen Frauentag! Herzlichen Glückwunsch!"

Schwesig hatte sich in den vergangenen Wochen zwar aus dem Mutterschutz gelegentlich zu Wort gemeldet - zum Beispiel mit einer Erklärung zum Weltfrauentag an diesem Dienstag. Sie war in ihrem Ministerium dennoch vermisst worden. Vor allem im Februar in der heißen Phase der Verhandlungen über das sogenannte Asylpaket II. Im Familienministerium war damals zunächst nicht aufgefallen, dass im Gesetzentwurf auch zeitlich begrenzte Einschränkungen beim Familiennachzug für einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge enthalten waren.

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