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Kleiner Waffenschein: Mehr Menschen in Deutschland bewaffnet – Polizei besorgt


Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt
Mehr Menschen in Deutschland bewaffnen sich

Von dpa
Aktualisiert am 31.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Schreckschuss und Gaswaffen: Die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein in Deutschland ist gestiegen.Vergrößern des BildesSchreckschuss und Gaswaffen: Die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein in Deutschland ist gestiegen. (Quelle: imago images)
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Rund 44.000 Menschen in Deutschland haben sich einem Bericht zufolge im vergangenen Jahr einen Kleinen Waffenschein zugelegt.

In Schleswig-Holstein besitzen einem Medienbericht zufolge im Verhältnis zur Einwohnerzahl am meisten Menschen den Kleinen Waffenschein. Je 1.000 Einwohner gibt es in dem Bundesland 10,4 Kleine Waffenscheine, wie aus einer Umfrage der "Rheinischen Post" bei den Ländern hervorgeht. Dahinter folgen das Saarland (10,2) und Nordrhein-Westfalen (9,5). Das geringste Interesse an Schreckschusspistolen und Co. scheinen demnach die Hamburger zu haben (4,4). Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 8,2.

Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine laut der Recherche in den vergangenen zwölf Monaten um rund 44.000 auf 686.000. Die Polizeigewerkschaft GdP bezeichnet den Trend als "äußerst beunruhigend". "Mehr private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit – im Gegenteil", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek der Zeitung. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sieht das gelassener: "Es ist für sich genommen nichts Schlechtes, dass immer mehr Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, eine Schreckschusswaffe zu erwerben und mitzuführen", sagte er der Zeitung. Einen Anlass für stärkere Regulierung sehe er nicht.

Kleiner Waffenschein kann ab 18 Jahren beantragt werden

Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit – man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.

Zum 31. Dezember 2015 waren laut Bundesinnenministerium 285.911 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister verzeichnet, 2017 schon 557.560 und Ende 2019 waren es 664.706 Einträge.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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