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Urteil in Niedersachsen: Problemwolf GW924m darf abgeschossen werden!


Gegenantrag abgelehnt
Gericht gibt Problemwolf "GW924m" zum Abschuss frei

Von dpa
Aktualisiert am 15.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Europäischer Wolf streift durch ein Gehege im Wisentgehege.Vergrößern des BildesEin Europäischer Wolf streift durch ein Gehege im Wisentgehege. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Der Leitrüde eines Wolfsrudels in Niedersachsen "GW924m" hat zahlreiche Tiere gerissen. Nun darf er geschossen werden, urteilte ein Gericht.

Der Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels in Niedersachsen kann, wie vom Landesumweltministerium geplant, abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit einen gegen den Abschuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Alternativen zur Tötung wie eine Vergrämung des Tieres oder Herdenschutzmaßnahmen seien nicht zu erkennen, teilte das Gericht mit.


Danach hat der Landesbetrieb NLWKN überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen. Dem Leitrüden des Rodewalder Rudels waren laut Umweltministerium zahlreiche Risse von Nutztieren nachgewiesen worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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