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XXL-Parlament: Wieso wird der Bundestag immer größer?


XXL-Parlament droht
Wieso wird der Bundestag immer größer?

  • Fabian Jahoda
Von Fabian Jahoda

Aktualisiert am 18.09.2021Lesedauer: 3 Min.
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Der Bundestag wächst immer weiter an, im Plenarsaal wird es eng. Nur eine Wahlrechtsänderung könnte Abhilfe schaffen.Vergrößern des Bildes
Der Bundestag wächst immer weiter an, im Plenarsaal wird es eng. Nur eine Wahlrechtsänderung könnte Abhilfe schaffen. (Quelle: imago-images-bilder)

Seit 2002 saßen nach jeder Bundestagswahl mehr Abgeordnete im Parlament als zuvor. Doch warum wird der Bundestag immer größer? Was das deutsche Wahlrecht mit dem Wachstum zu tun hat.

Nach der Bundestagswahl im Jahr 2017 trat der größte Bundestag aller Zeiten zusammen. Mit 709 Abgeordneten überstieg die Zahl gewählter Parlamentarier deutlich die gesetzlich festgelegte Standardgröße. Regulär sollten gemäß dem ersten Paragrafen des Bundeswahlgesetzes 598 Vertreter im Plenarsaal Platz finden.

Der Grund für den steilen Anstieg von Mandaten liegt im Wahlrecht begründet, dass gleich zwei Stimmen bei der Wahl gewährt. Wie sich Erst- und Zweistimme unterscheiden, erklären wir für Sie ausführlich in diesem Beitrag.

Woher kommt das Wachstum?

Die 299 Direktmandate, die aus den Erststimmen entstehen, werden fast ausschließlich von Union und SPD gewonnen. Da die Zweitstimmen jedoch das Sitzverhältnis bestimmen, muss mit sogenannten Ausgleichsmandaten die entsprechende Relation wiederhergestellt werden. Umso deutlicher die Verteilung gewonnener Wahlkreise von dem Zweitstimmenergebnis abweicht, desto größer wird der Bundestag, weil es mehr Ausgleichsmandate braucht.

Seit mehreren Jahren gehen die Wahlergebnisse der Volksparteien immer weiter zurück. Davon profitieren alle anderen Parteien. Dieser Trend macht sich jedoch allen voran bei den Zweitstimmen bemerkbar. Denn bei den Erststimmen zieht nur der Bewerber mit den meisten Stimmen ins Parlament ein. Das ist selbst bei schwächelnden Ergebnissen fast immer eine der Unionsparteien oder die SPD.

Die Kluft zwischen gewonnenen Direktmandaten und eigentlich notwendiger Sitzverteilung wird immer größer. Dementsprechend viele Abgeordnete ziehen zusätzlich zum Ausgleich ein.

Ausgleichsmandate sind noch recht neu

Lange Zeit gab es in der Bundesrepublik keine Ausgleichsmandate. Es gab durchaus Fälle, in denen mehr Direktmandate gewonnen wurden, als einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden hätten. Die Zahl war jedoch so gering, dass man sie nicht kompensierte.

Im Jahr 2008 kippte das Bundesverfassungsgericht das damals gültige Bundestagswahlrecht. Bis spätestens 2011 sollte der Gesetzgeber nachbessern. Neben dem fehlenden Ausgleich konnte aufgrund der Berechnungsweise der Sitze ein Zuwachs an Stimmen zu weniger Mandaten führen und umgekehrt. Dieses sogenannte negative Stimmgewicht wurde in der darauffolgenden Wahlrechtsreform nicht ausgemerzt und infolgedessen erneut vom Verfassungsgericht kassiert.

Der nächste Anlauf, die Neuregelung mit Ausgleichsmandaten, galt erstmalig 2013. Damals wuchs der Bundestag um lediglich neun Parlamentarier an. Allerdings auch nur, weil durch das Ausscheiden der FDP weniger Stimmgewicht in Form von Mandaten auszugleichen war. Hätte die Regelung bereits bei der vorangegangenen Wahl gegolten, wäre das Parlament einer Berechnung der Universität Augsburg zufolge rund 50 Plätze größer gewesen.

Wahlrechtsreform ist notwendig

Mit der Bundestagswahl 2017 zogen nicht nur die Freien Demokraten wieder in das Parlament ein. Auch der AfD gelang der Einzug, während SPD und Union stark einbüßten. Dennoch gewannen die Volksparteien 290 der 299 Direktmandate. Dies machte eine massive Anzahl an Ausgleichsmandaten notwendig.

Der anhaltende Abwärtstrend sorgte schon längere Zeit für Angst vor einem noch größeren Bundestag. Insbesondere die Union verweigerte sich jedoch den Reformplänen der anderen Parteien. Von Seiten der Opposition gab es immer wieder Initiativen, die Zahl der Wahlkreise und somit auch die Anzahl möglicher Ausgleichsmandate zu reduzieren. Die Opposition warb für eine schnelle Lösung bereits zur nächsten Bundestagswahl, notfalls auch ohne die Union.

Im Oktober 2020 brachten CDU und CSU einen eigenen Plan zur Reform des Wahlrechts ein. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD beschloss man die Gesetzesänderung zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung". Eine dort vorgesehene leichte Reduktion der Wahlkreise auf 280 soll aber erst ab dem 1. Januar 2024 gelten.

XXL-Bundestag droht trotzdem

Zudem soll die Vergabe von Ausgleichsmandaten beschränkt werden. Erst bei mehr als drei Überhangsmandaten soll eine entsprechende Verteilung erfolgen. FDP, Linke und Grüne klagen gegen diese neue Praxis vor dem Bundesverfassungsgericht.

Derweil wäre die Wirkung des neuen Wahlrechts überschaubar. Aktuellen Berechnungen zufolge könnte der neue Bundestag trotzdem steil auf 1.000 Abgeordnete zusteuern.

Verwendete Quellen
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