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Nebelscheinwerfer richtig einsetzen: Bußgeld droht


Schlechte Sicht
Vorsicht Bußgeld: Nebelscheinwerfer richtig einsetzen

nm (CF)/ses/ anni

01.03.2017Lesedauer: 2 Min.
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Die Nutzung der Nebelscheinwerfer ist rechtlich fixiert.Vergrößern des Bildes
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer ist rechtlich fixiert. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem: Der Nebel nimmt einem die Sicht. Nebelscheinwerfer helfen hier. Doch Sie dürfen die Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.

Nebel erhöht die Unfallgefahr

Nebel gehört zum Herbst wie der Schnee zum Winter. Für Autofahrer heißt das: Eingeschränkte Sicht und erhöhte Aufmerksamkeit, da die Unfallgefahr steigt. Die meisten Autos sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Mit deren Hilfe wird sowohl der Bereich vor dem Auto als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet.

Jedoch ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen erlaubt. Bei normalen Sichtverhältnissen können Sie andere Verkehrsteilnehmer mit eingeschalteten, falsch eingestellten Nebelscheinwerfern irritieren oder gar blenden.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einsetzen

Die erhebliche Behinderung der Sicht wird laut StVO so definiert: Fällt die Sichtweite unter 50 Meter, dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern die Nebelschlussleuchte einschalten.

Wann dies der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt.

Nebelscheinwerfer statt Tagfahrlicht?

Keinesfalls dürfen Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. Noch strikter ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte geregelt: Diese darf ausschließlich bei starkem Nebel und bei der erwähnten Sichtweite von weniger als 50 Metern aktiviert werden. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.

Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorsichtig und halten unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen. Hilfreich ist auch, möglichst vorausschauend zu fahren. Vermeiden Sie vor allem abruptes Bremsen und ruckartiges Beschleunigen.

Bußgelder für falsche Beleuchtung

Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: Schalten Sie sie sofort aus, sobald die Sichtverhältnisse es wieder zulassen. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. In solchen Fällen drohen Bußgelder.

Lesen Sie diesen Überblick über die Bußgelder bei falscher Anwendung von Beleuchtungsmitteln aus dem Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums:

Tatbestand Bußgeld
Nicht-Nutzung oder nicht vorschriftsmäßige (beschädigt, verschmutzt) Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen, obwohl die Sichtverhältnisse es erfordern 20 Euro
Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug 25 Euro
Sachbeschädigung durch nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug 35 Euro
Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage mit nicht eingeschaltetem Licht 25 Euro
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit eingeschaltetem Licht gefahren 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert ist 20 Euro
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