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Abgeordnetenhaus | FDP will erneut gegen AfD-Kandidaten für U-Ausschuss stimmen


Abgeordnetenhaus
FDP will erneut gegen AfD-Kandidaten für U-Ausschuss stimmen

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Björn JotzoVergrößern des BildesBjörn Matthias Jotzo, Abgeordneter spricht in der Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. (Quelle: Annette Riedl/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Abgeordnetenhaus stimmt am Donnerstag zum dritten Mal über die Vorschläge der AfD-Fraktion für den Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln ab. Die FDP hat angekündigt, erneut mit Nein zu stimmen. Zweimal waren die Kandidaten für ein Ausschussmitglied und einen Stellvertreter durchgefallen. "Wir haben in dieser Legislaturperiode dazu eine grundsätzliche Position", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Björn Jotzo, der Deutschen Presse-Agentur. "Die ist, dass wir aufgrund der stärkeren Radikalisierung der AfD und der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in dieser Legislaturperiode die Personalvorschläge der AfD ablehnen."

Das gelte auch in diesem Fall. "Und das bedeutet, dass die FDP wie bei den beiden Abstimmungen zuvor mit Nein stimmen wird." Bei der ersten Abstimmung Anfang Mai hatten sich SPD, Grüne, Linke und CDU bei der Abstimmung über die AfD-Vorschläge enthalten, die FDP stimmte dagegen. Auch aus der Fraktion der Grünen und der Linken gab es jeweils eine Nein-Stimme. Damit gab es für die AfD mehr Nein- als Ja-Stimmen. Bei der zweiten Abstimmung zwei Wochen später gab es für beide Kandidaten bei geheimer Wahl je 32 Ja- und 32 Nein-Stimmen bei 68 beziehungsweis 67 Enthaltungen - und damit erneut keine Mehrheit. Allerdings fehlte ein AfD-Fraktionsmitglied wegen eines positiven Corona-Tests.

"Die AfD-Fraktion hat einen Sitz mehr als wir, sie bringt es auf 13 Sitze und wir auf 12", sagte Jotzo. "Es steht demnach nichts einer Wahl der AfD-Vertreter im Wege, wenn der Rest des Hauses das so wünscht. Aber wir halten an unserem Abstimmungsverhalten fest."

Auch in anderen Abgeordnetenhausfraktionen gibt es zum Teil grundsätzliche Bedenken gegen die Mitarbeit der AfD in bestimmten Parlamentsgremien. Im Berliner Untersuchungsausschussgesetz heißt es allerdings, die Fraktionen würden nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein müsse.

Der Untersuchungsausschuss soll sich mit der Serie von rechtsextremen Brandanschlägen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Neukölln und mit Fehlern bei der Aufklärung befassen. Die Polizei geht von mindestens 72 Taten vor allem zwischen 2016 und 2019 aus.

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