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Cannabis-Verbot: Bundesverfassungsgericht schmettert Vorstoß von Richter ab


"Will kiffen dürfen"
Cannabis-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Von t-online, yer

11.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine junge Frau raucht einen Joint (Symbolbild): Mehrere Richter wollten das Cannabis-Verbot für verfassungswidrig erklären lassen.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau raucht einen Joint (Symbolbild): Mehrere Richter wollten das Cannabis-Verbot für verfassungswidrig erklären lassen. (Quelle: IMAGO/Rolf Kremming)

Ein Jugendrichter aus der Nähe von Berlin kämpft seit Jahren für legales Kiffen. Das Bundesverfassungsgericht kommt ihm dabei aber nicht zur Hilfe.

Der Amtsrichter und Cannabis-Aktivist Andreas Müller aus Bernau bei Berlin ist mit einer Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mit einer sogenannten Richtervorlage wollte Müller erreichen, dass das Cannabisverbot in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wird. Neben Müller hatten auch Richter von den Amtsgerichten Pasewalk und Münster Vorlagen eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht wies sie alle als unzulässig zurück.

In der am Dienstag veröffentlichten Begründung heißt es, dass die Richtervorlagen nicht die Begründungsanforderungen erfüllten. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Müller will erst nach Legalisierung in Pension

Richter Müller kämpft bereits seit Jahren dafür, dass der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert wird. Vor einigen Tagen schrieb er auf Facebook, dass er erst in Pension gehen werde, wenn die Legalisierung erreicht sei. "Ich will noch als amtierender Richter kiffen dürfen", schrieb Müller.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte in ihrem Koalitionsvertrag 2021 festgehalten, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene eingeführt werde. Ein Gesetz gibt es bis heute aber nicht.

Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde in der vergangenen Woche an die mit dem Thema befassten Verbände zur Stellungnahme verschickt.

Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in sogenannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.

Verwendete Quellen
  • bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung vom 11. Juli 2023
  • facebook.com: Profil von Jugendrichter Andreas Müller
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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