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Berlin: Illegaler Sprengstoffhandel – Anklage wegen fahrlässiger Tötung


Auch Waffen und Drogen gefunden
Illegaler Sprengstoffhandel: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Von t-online, jl

24.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Illegales Feuerwerk (Symbolbild): Polizei und Feuerwehr warnen immer wieder vor den Gefahren, die von nicht gekennzeichneten Böllern ausgehen.Vergrößern des BildesIllegales Feuerwerk (Symbolbild): Polizei und Feuerwehr warnen immer wieder vor den Gefahren, die von nicht gekennzeichneten Böllern ausgehen. (Quelle: Boillot/imago images)
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Ein Mann soll über das Internet illegale Böller verkauft haben. Ein Kunde starb wohl durch eine Explosion. Bei einer Durchsuchung wurden jedoch noch ganz andere Dinge gefunden.

Ein junger Mann soll über das Internet illegale Pyrotechnik verkauft haben. Weil einer seiner Kunden beim Zünden der Ware gestorben sein soll, muss er sich nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Das gab die Berliner Staatsanwaltschaft bekannt.

Gegen den inzwischen 21-Jährigen wurde am Landgericht am Montag Anklage wegen gewerbsmäßigen Sprengstoffhandels, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Waffengesetzesverstößen und bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.

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Er soll zwischen November 2021 und Dezember 2022 illegales Feuerwerk über Instagram, Facebook, Ebay, TikTok und Telegram verkauft haben. Am ersten Januar 2022 starb im nordrhein-westfälischen Hennef ein Mann beim Zünden einer "Kugelbombe" an schweren Gesichtsverletzungen, ein weiterer Mann wurde schwer verletzt. Die Pyrotechnik soll der Angeklagte verkauft haben, die möglichen Folgen des Verkaufs der gefährlichen Ware hätte er "vorhersehen" müssen, so eine Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft.

Berlin: 23 Kilo illegale Pyrotechnik, Drogen und Waffen

Außerdem soll der Angeklagte an insgesamt 158 Personen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 4 verkauft haben. Feuerwerke der Kategorie F4 gelten als "Großfeuerwerke". Von ihnen geht eine große Gefahr aus, daher sind sie nur zur Verwendung durch Fachpersonal vorgesehen.

Bei einer Durchsuchung bei dem Angeklagten am 22. März 2023 soll dann nicht nur ein weiterer Verkaufsvorrat von rund 23 Kilogramm illegaler Pyrotechnik aufgefunden worden sein, sondern auch noch rund 500 Gramm Marihuana – neben einem Arsenal aus sieben Spring- und zwei Butterflymessern, sechs Schlagringen, einer Harpune und einer Armbrust.

Außerdem ist der 21-Jährige auch angeklagt, weil er mit seinem Sprengstoff am 21. November 2021 mit einem weiteren Mann einen Zigarettenautomaten in Reinickendorf gesprengt haben soll. Es soll ein Sachschaden von rund 2.300 Euro entstanden sein.

Der junge Mann befand sich seit dem 5. April 2023 in Untersuchungshaft, er wurde jedoch seit dem 17. April 2023 vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Allein für den Verkauf der explosiven Stoffe an das mutmaßliche Opfer könnten dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft
  • zoll.de: Kategorie F4 (Großfeuerwerke)
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