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Berlin: Tödlicher Crash mit Polizeiauto – Beifahrer hat Erinnerungslücken


Mit 130 km/h gerammt
Tödlicher Crash mit Polizeiauto – Beifahrer hat Erinnerungslücken

Von dpa
Aktualisiert am 29.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Feuerwehrmann steht nach einem Unfall an einem beschädigten Polizeiauto: Bei dem tödlichen Crash mit einem Funkstreifenwagen starb eine 21-Jährige.Vergrößern des BildesEin Feuerwehrmann steht nach einem Unfall an einem beschädigten Polizeiauto: Bei dem tödlichen Crash mit einem Funkstreifenwagen starb eine 21-Jährige. (Quelle: Maurizio Gambarini/Archivbild/dpa-bilder)
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Eine 21-Jährige starb beim Unfall mit einem Polizeiauto: Am zweiten Prozesstag wurde der Beifahrer des angeklagten Hauptkommissars befragt. Er berief sich auf fehlende Erinnerungen.

Im Prozess um den tödlichen Crash eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin hat sich der Beifahrer-Polizist auf Erinnerungslücken berufen. Ob der Wagen mit Blaulicht und Martinshorn mit 130 Stundenkilometern durch den Tunnel am Alexanderplatz fuhr, könne er nicht sagen, so der 30 Jahre alte Oberkommissar am Donnerstag als Zeuge vor dem Amtsgericht Tiergarten. "Da fehlt mir die Erinnerung." Und: "Die Geschwindigkeit hab ich nicht bemerkt." Er habe gefunkt und nicht auf den Tacho geschaut. Zudem habe er keine "alkoholischen Erscheinungsformen" bei dem Fahrer festgestellt.

Angeklagt ist ein 53-jähriger Hauptkommissar. Der Beamte am Steuer soll auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die einparken wollte. Laut Staatsanwaltschaft wurde bei der Kollision eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt, bei der Tunnelausfahrt seien es 130 gewesen. Angeklagt ist fahrlässige Tötung. Der Unfall wäre bei angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen.

Zeuge wurde beim Unfall verletzt

Der 30-jährige Zeuge gab an, er wisse nur noch, wie an jenem 29. Januar 2018 nach dem Tunnel ein weißer Kleinwagen von rechts kommend mehrere Fahrspuren kreuzte, er "war vor uns, als der Aufprall kam". Er sei auch davon ausgegangen, dass die Sondersignale bemerkt worden seien. Die junge Frau starb noch an der Unfallstelle. Die Fahrertür ihres Autos war eingedrückt, Zeugen hatten den Unfallort als Trümmerfeld beschrieben.

Der Angeklagte und der Beifahrer, der selbst verletzt wurde, saßen damals zum ersten Mal zusammen im Funkwagen. Sie hätten im Auto nicht gesprochen, sich nichts zugerufen, auch später hätten sie nicht über "das Ereignis" gesprochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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