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Mord an Berlinerin vor 33 Jahren: Angeklagter entlassen


Berlin
Mord an Berlinerin vor 33 Jahren: Angeklagter entlassen

Von dpa
21.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Männliche Hände in HandschellenVergrößern des BildesZwei männliche Hände sind in Polizeihandschellen gefesselt. (Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Berlin (dpa/bb) – Im Prozess um die Ermordung einer Berlinerin vor mehr als 33 Jahren zeichnet sich ein Freispruch ab. Das Landgericht der Hauptstadt hat am Montag überraschend den Haftbefehl gegen den 62-jährigen Angeklagten aufgehoben. Der dringende Tatverdacht des Mordes bestehe nicht mehr, begründete das Gericht nach rund dreimonatiger Verhandlung. Der Angeklagte kam nach 25 Monaten Untersuchungshaft frei. Er war in einem ersten Prozess wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Im neu aufgerollten Prozess soll es im Januar zum Urteil kommen.

Die 30-Jährige war im September 1987 in ihrer Wohnung im Stadtteil Neukölln getötet worden – vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes. Die Polizei tappte in dem Fall lange im Dunkeln. Anfang 1991 waren die Ermittlungen den Angaben zufolge eingestellt worden. 2015 seien dann am Tatort sichergestellte Spuren mit neuen Methoden überprüft worden. Eine an der Kleidung der Getöteten sichergestellte DNA-Spur habe 2018 zu dem angeklagten Deutschen geführt. Nach Gewalttaten in den 1980er Jahren sei sein genetischer Fingerabdruck in der Zentralen Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert gewesen.

Laut Anklage soll der 62-Jährige die Frau, mit der er sich zuvor mehrmals getroffen habe, attackiert haben. Aus unbekanntem Grund habe er den sexuellen Angriff abgebrochen, so die Anklage. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, habe er die Frau getötet. Sie sei mit einem Pullover stranguliert und mit einem Messer attackiert worden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte, bei der Getöteten seien frische Spermaspuren gefunden worden, die zum Lebensgefährten der Frau passen würden, nicht aber zum Angeklagten. Der Partner der Frau sei allerdings am Morgen zur Arbeit gegangen. Ein unbekannter Dritter als Täter sei nicht auszuschließen. Der Staatsanwalt hatte sich gegen eine Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Aus seiner Sicht bestehe weiterhin dringender Tatverdacht.

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