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Corona: Berliner Abgeordnetenhaus sperrt sich gegen mögliche Ausgangssperren


Pläne der Bundesregierung
Abgeordnetenhaus sperrt sich gegen mögliche Ausgangssperren

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Blick ins Berliner Abgeordnetenhaus: Die vom Bund geplanten Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 stoßen im Berliner Abgeordnetenhaus auf breite Ablehnung.Vergrößern des BildesBlick ins Berliner Abgeordnetenhaus: Die vom Bund geplanten Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 stoßen im Berliner Abgeordnetenhaus auf breite Ablehnung. (Quelle: Christoph Soeder/Archivbild/dpa-bilder)
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Zur Vereinheitlichung der Corona-Maßnahmen will die Bundesregierung Änderungen am Infektionsschutzgesetz vornehmen. Doch vor allem die geplanten Ausgangssperren stoßen im Berliner Abgeordnetenhaus auf Ablehnung.

Pläne der Bundesregierung für nächtliche Ausgangssperren zur Eindämmung der dritten Corona-Welle stoßen im Berliner Abgeordnetenhaus auf breite Ablehnung. Sowohl die Regierungsfraktionen von Linken und Grünen als auch AfD und FDP lehnten ein solches Vorgehen im Zuge einer bundeseinheitlichen Corona-"Notbremse" am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur ab. Sie bezweifeln auch, ob die Einhaltung einer solchen Regel in Berlin tatsächlich zu kontrollieren sei.

"Die Erfahrungen mit Ausgangssperren auf nationaler wie internationaler Ebene zeigen, dass diese kaum zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen", erklärten die Linken-Fraktionschefs Anne Helm und Carsten Schatz. "Daher ist aus unserer Sicht die damit verbundene Einschränkung der Grundrechte nicht zielführend und verhältnismäßig. Schon gar nicht, solange Menschen tagsüber im Betrieb oder im Büro weiterhin in großer Zahl zusammenkommen dürfen."

Grüne äußern verfassungsrechtliche Bedenken

Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin der Grünen-Fraktion: "Solange Menschen in diesen Zeiten noch im Großraumbüro gemeinsam arbeiten, ist es nicht verhältnismäßig und auch nicht nachvollziehbar, warum man nach 21 Uhr nicht mal mehr spazieren oder joggen gehen dürfte." Zudem gebe es verfassungsrechtlichen Bedenken.

AfD-Fraktionschef Georg Pazderski sieht mögliche Ausgangssperren als Teil einer schon länger laufenden "Willkürpolitik" in der Pandemie, die eine Ende haben müsse. "Der bisherige Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass Verbote, Schließungen und sonstige Einschränkungen wirkungslos geblieben sind", meinte er. "Um Ausgangssperren in Berlin durchzusetzen, müssten der Stadt polizeistaatliche Strukturen übergestülpt werden. So etwas kann niemand ernsthaft wollen."

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Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja erklärt eine Regierung, die allein auf repressive Maßnahmen wie eine unverhältnismäßige und eher wirkungslose Ausgangssperre setze, die eigene Kapitulation im Kampf gegen das Virus. "Man wird das Gefühl nicht los, dass die Maßnahmen vor allem gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind, als gegen das Coronavirus."

Bund plant strenge Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr

Auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sollen durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene einheitliche Regelungen für eine "Notbremse" angesichts steigender Corona-Zahlen beschlossen werden. In dem Formulierungsvorschlag des Bundes werden mehrere Maßnahmen für Landkreise vorgeschlagen, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr registriert wird. Darunter sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, nicht aber Abendspaziergänge.

Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat bisher auf derartige Schritte verzichtet und setzt stattdessen auf strengere Kontaktbeschränkungen. Seit 2. April dürfen sich Menschen im Freien nachts zwischen 21 und 5 Uhr nur noch alleine oder zweit aufhalten. Tagsüber sind Zusammenkünfte im Freien nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Drinnen dürfen sich seit 6. April tagsüber nur noch Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Kinder bis 14 Jahren werden dabei ebenfalls nicht mitgezählt. Nachts sind zwischen 21 Uhr und 5 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssen unter sich bleiben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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