t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: Mann tötet Frau nach 50 Jahren Ehe


Sie war 93 Jahre alt
Mann erschlägt Frau nach 50 Jahren Ehe – lange Haft

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Berlin steht auf einem Schild (Symbolbild): Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschloss, erging keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn.Vergrößern des BildesLandgericht Berlin steht auf einem Schild (Symbolbild): Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschloss, erging keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Landgericht Berlin hat einen 84 Jahre alten Mann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Im Januar hatte er seine im Bett liegende Frau mit einem Hammer und einem Messer angegriffen – sie starb.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 93 Jahre alten Frau in Berlin-Neukölln ist ihr Ehemann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 84-Jährige habe sich des Mordes schuldig gemacht, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Freitag.

Als die Frau im Bett lag und schlief, habe er sie heimtückisch mit einem Hammer angegriffen und mindestens 30 Mal zugeschlagen. Anschließend habe er mit einem Messer auf seine Frau eingestochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt.

Tötung nach 50 Jahren Ehe

Zu dem Verbrechen nach mehr als 50 Jahren Ehe sei es nicht aus Hass oder Verdruss gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. Für den Angeklagten, der immer mehr zum Versorger seiner geliebten Frau geworden war, sei es angesichts eines für ihn bevorstehenden Krankenhausaufenthalts "schlichtweg der einzige Ausweg gewesen".

Die Frau habe Hilfe durch Dritte abgelehnt. Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschloss, erging keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn.

Angeklagter war "überfordert"

Der 84-jährige Deutsche hatte gestanden. Als seine Frau am frühen Morgen des 6. Januar 2021 im Bett lag und wieder einmal leise weinte, habe es "Klick gemacht", erklärte er. Er sei aufgestanden und habe einen Hammer geholt. "Ich wollte, dass das Weinen aufhört." Wie oft er zugeschlagen habe, wisse er nicht.

Der Angeklagte schilderte eine Überforderungssituation, die drei Jahre zuvor begonnen habe und sich zugespitzt habe, als bei ihm ein Tumor mit Verdacht auf Krebs festgestellt worden sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website