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Coronavirus in Berlin: Diese Regeln gelten ab jetzt


Corona-Maßnahmen in Berlin
Welche Regeln nun in der Hauptstadt gelten

Von dpa
Aktualisiert am 08.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Weihnachtsmarkt in Berlin (Symbolfoto): Auf den Märkten der Stadt gilt 2G.Vergrößern des BildesWeihnachtsmarkt in Berlin (Symbolfoto): Auf den Märkten der Stadt gilt 2G. (Quelle: Pacific Press Agency/imago-images-bilder)
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Seit diesem Mittwoch gelten in Berlin strengere Corona-Regeln. Was gilt ab sofort? Die wichtigsten Neuerungen erfahren Sie hier in der Übersicht.

In Berlin gelten seit diesem Mittwoch strengere Corona-Maßnahmen. Unter anderem hat der Senat Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen und neue Obergrenzen bei Großveranstaltungen beschlossen. Die neue Verordnung ist inzwischen in Kraft.

Private Treffen, an denen Menschen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind ab sofort auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre. Das entspricht der Regelung, die Bund und Länder am Donnerstag verabredet hatten.

Coronavirus in Berlin: 2G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt

Für Großveranstaltungen mit sogenanntem Hygienerahmenkonzept hat der Senat eine Obergrenze von 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern draußen und 2.500 in geschlossenen Räumen festgelegt. Für andere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1.000 zeitgleich Anwesenden im Freien und 200 in geschlossenen Räumen.

Auf allen Berliner Weihnachtsmärkten gilt die 2G-Regel. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt. Zusätzlich gilt Maskenpflicht.

In Berliner Clubs und Diskotheken ist Tanzen nicht mehr erlaubt. Sie dürfen allerdings weiterhin geöffnet bleiben. Bund und Länder hatten vereinbart, Clubs bei Inzidenzwerten über 350 zu schließen. Aus Sicht des Senats sind dazu aber noch rechtliche Fragen zu klären.

3G-Regel wird auf Bahnsteige ausgeweitet

Restaurants in Berlin bleiben geöffnet. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci hat am Dienstag aber angekündigt, dass derzeit strengere Regeln etwa mit Blick auf Mindestabstände oder einen Corona-Test zusätzlich zur 2G-Regel in der Diskussion seien.

Auch auf Bahnsteigen gilt in Berlin von Mittwoch an die 3G-Regel. Das bedeutet, Zutritt hat nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Schon vorher war das in Bussen, Bahnen und Regionalzügen vorgeschrieben.

In Dienstgebäuden des Landes Berlin gilt ebenfalls 3G, für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen von Bibliotheken und Archiven 2G. Sport und nicht professionelle sportliche Wettkämpfe im Freien sind nur unter 3G-Bedingungen, allein oder zusammen mit engen Angehörigen zulässig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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