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Urteil in Berlin gefallen: Angreifer ersticht Mann vor Augen der Polizei


Urteil gefallen
Angreifer ersticht Mann vor Augen der Polizei – lebenslange Haft

Von dpa
Aktualisiert am 28.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Fahrzeug der Polizei mit Blaulicht (Symbolbild): Der Richter ging von einer heimtückischen Attacke aus.Vergrößern des BildesEin Fahrzeug der Polizei mit Blaulicht (Symbolbild): Der Richter ging von einer heimtückischen Attacke aus. (Quelle: Sabine Gudath/imago-images-bilder)
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Während Polizisten einen Mann befragten, stach ein Unbeteiligter zu. Für den Mord muss der 38-Jährige jetzt

Nach einem tödlichen Messerangriff vor den Augen von mehreren Polizisten ist ein 38-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Freitag des Mordes schuldig. Er habe einen 31 Jahre alten Mann in einem Familienstreit heimtückisch attackiert, begründete der Vorsitzende Richter.

Polizeikräfte hätten das Opfer gerade wegen einer vorherigen Prügelei befragen wollen, als der Angeklagte plötzlich und mit großer Wucht zugestochen habe. Der 31-Jährige war kurze Zeit später in einem Krankenhaus gestorben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berlin: Angeklagter beobachtet Schlägerei und sticht zu

Zunächst war es im Juni 2021 nach Überzeugung des Gerichts in der Badstraße in Berlin-Gesundbrunnen zu einer Rangelei zwischen zwei Brüdern des Angeklagten und dem 31-Jährigen gekommen. Der Angeklagte, der in einem Café gesessen habe und auf die Schlägerei aufmerksam gemacht worden sei, habe sich mit einem Messer bewaffnet, hieß es weiter im Urteil.

"Schnellen Schrittes" sei er auf das Opfer zugelaufen und habe "in Tötungsabsicht in den Hals gestochen". Ein Polizeibeamter schilderte, der Angreifer sei plötzlich von hinten gekommen.

Angeklagter dementiert Tötungsabsicht

Die Familien der Männer seien verschwägert, hieß es im Prozess. Im Vorfeld der Tat habe es über Wochen hinweg Auseinandersetzungen wegen einer Ehekrise gegeben, die einen Bruder des 38-Jährigen betroffen habe. Bei einem Treffen habe der Angeklagte das spätere Opfer bereits bedroht, stand für das Gericht fest.

Der 38-Jährige, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, soll bei seiner Festnahme erklärt haben, er habe den Mann durch einen Stich in den Arm oder die Schulter verletzen, aber nicht töten wollen. Aus Versehen habe er in den Hals getroffen. Das Opfer habe ihn und seine gesamte Familie wiederholt beleidigt und bedroht.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwältin sowie der Anwälte der Nebenklage. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert. Zudem sei bei der Strafhöhe eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit mildernd zu berücksichtigen, verlangte er. Es handele sich um eine Affekttat. Einen konkreten Antrag stellte der Anwalt nicht. Er kündigte bereits Revision an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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