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Berlin: Wird Täter doch wegen Mordes verurteilt?


Mann ersticht 13-Jährigen
Wird Täter doch wegen Mordes verurteilt?

Von dpa
Aktualisiert am 30.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia mit Waage und Schwert (Symbolbild): Das ursprüngliche Urteil ist revidiert worden.Vergrößern des BildesJustitia mit Waage und Schwert (Symbolbild): Das ursprüngliche Urteil ist revidiert worden. (Quelle: Rainer Unkel/imago-images-bilder)
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Nachdem er einen Jungen in einem Berliner Park erstochen hatte, war ein Mann wegen Totschlags verurteilt worden. Wegen möglichen Fehlern beim Urteil könnte der Täter doch wegen Mordes verurteilt werden.

Wegen der Tötung eines 13-Jährigen in einem zentralen Berliner Park erwartet den Täter nun möglicherweise doch eine Verurteilung als Mörder. Die Wertung als Totschlag sei rechtsfehlerhaft, urteilte ein Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch. Revision eingelegt hatte die Mutter des Jungen als Nebenklägerin. Die Revision des Angeklagten wurde hingegen verworfen.

Das Berliner Landgericht hatte den damals 41-Jährigen im Mai 2021 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hatte dem ihm unbekannten Jungen bei einer zufälligen Begegnung Ende Oktober 2020 nach gegenseitigen Beleidigungen ein Messer in die Herzgegend gestochen und einen Begleiter erheblich verletzt. Der 13-Jährige, der mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park.

Berlin: Mutter des Opfers legt Revision gegen erstes Urteil ein

Laut Landgerichts-Urteil wollte der Täter dem Jugendlichen eine Lektion erteilen. Zu seiner Begleiterin habe der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit gesagt, der Junge habe keinen Respekt gezeigt. Wie die BGH-Richter mitteilten, hätten diese Umstände "bei der Erörterung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe einbezogen werden und Anlass für eine nähere Prüfung sein müssen".

Eine andere Kammer am Landgericht muss nun eine Verurteilung wegen Mordes prüfen. Der Prozess muss aber nicht komplett wiederholt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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